Kündigung – die besten Beiträge

Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

Hallo,

Ich habe zufällig eine alte LV gefunden. Wusste nicht das ich die Beitragsfrei gestellt hatte. Es ist eine Fond Gebundene LV. Ich habe mir von der Zuricher mal die aktuellen Daten geben lassen. Nun überlege ich was ich mit der LV mache. Kündigen oder widderufen ? Ich würde das Geld gut gebrauchen können, unsere Heizungsanlage muss ausgetauscht werden.

Die Versicherung wurde am 01.12.1997 abgeschlossen. Der Beitrag betrug 65,95 Euro, monatlich. Beitragfrei ist der Vertrag seit 01.02.2008.

Rückaufswert zum 01.10.2016 ca. 8400 Euro.

Nun habe ich mal nachgeschaut. Der Fond (DWS Akkumula) hat sich sehr gut entwickelt. Z.B. 2003 waren die Fondsanteile bei rund 350 Euro, zur Zeit sind sie bei 910 Euro. Eingezahlt an Beiträgen haben ich ca. 8000 Euro. Wenn Rückkaufswert gleich Auszahlbetrag ist, würde ich bei Kündigung 400 Euro mehr raus bekommen .

Nun bin ich mir fast sicher das die Widerrufsbelehrung nicht korrekt ist und eine Rückabwicklung möglich wäre. Doch lohnt sich das ? Würde da mehr bei rum kommen ? Ich bin mir unsicher was ich machen soll ?

Könnte ich jetzt kündigen und nachträglich versuchen den schwerlichen Weg des Widerrufs gehen ?

Den Rückkaufwert habe ich gestern erfragt. Auf der letzten Wertentwicklung von 2015 steht :

Für den Fall das Sie Ihren Vertrag nicht weiterführen wollen und kündigen, erhalten sie den Rückkaufwert. Er entspricht dem Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile und betrug per 30.11.2015 insgesamt 8367,22 Euro.

Telefonische Abfrage von gestern : per 01.10.2016 8462,33 Euro

Das hört sich für mich an, das das auch der Auszahlbetrag ist, oder ?

Ich würde mich über einen guten Rat freuen.

Kündigung, Lebensversicherung, Widerruf

Bausparvertrag loswerden.

Hallo.

Ich verstehe im Augenblick nur Bahnhof Kofferclan. Kurzum, ich möchte aus diversen Gründen meine Bausparkasse sofort loswerden. Nachdem ich online eigentlich erst nach Infos gefragt habe bekam ich per Post gleich zwei verschiedene Formulare zugesendet, mit einem Brief und dem Hinweis, dass nach den Bedingungen eine Abrechnung des Vertrages ab einem Guthaben von 1500 Euro mit Einhaltung 6monatiger Kündigungsfrist möglich sei. Eine vorzeitige natürlich auch, aber dafür falle ein Vorfälligkeitsdiskont an (Wenn ich das richtig verstanden habe 3 % ). Gewährte Vergünstigungen müssen zurückbezehalt werden. Wohungsbauprämie oder VL un dergleichen habe ich aber NIE in Anspruch genommen.

Als zweite Möglichkeit hieß es, für zusätzliche Liquidität gäbe es noch eine andere Möglichkeit; Mein Vertrag würde im Dispotarif geführt , und ich hätte die Möglichkeit-ohne Kündigung-sofort über 1500 Euro zu verfügen. Voraussetzung sei das entsprechene Guthaben.
1. Mein Guthaben beträgt nur etwas über 600 Euro, im Antrag der Dispoauszahlung (BHW-Dispobausparvertrag; Antrag auf Teilung und Rückzahlung) steht kleingedruckt natürlich, "Ist die Bausparsumme kleiner als 1.500 Euro, wird der Vertrag ebenfalls abgerechnet. WIE ist das gemeint, WIe wird das abgerechnet?

  1. Was heißt D Plus und D-Maxx? In meinen UNterlagen steht nur Bausparvertrag.

  2. Mir werden jeden Monat 20 euro abgezogen. Abschlussgbebühr 12 Euro. Muss ich diese auch bezahlen wenn ich kündige?

  3. Ist dann die Dispoauszahlung keine Kündigung, und ich bin dann die Bausparkasse nicht los?

  4. Das andere Formular nennt sich Kündigung eines nicht zugeteilten Bausparvertrages. ( Meine Zuteilung ist erst 2024.) Ist das die Beendigung des Vertrages?

6 . Wenn ich das Formular aus Punkt 5 nehme, was muss ich in etwa an Diskont bezahlen wenn ich mein Geld sofort haben will, und aus dem Bausparvertrag raus will? Und was heißt das wenn ich auswählen muss auf dem Formular ob bísher monatliche Zahlungen nach ABrechnung gutgeschrieben werde ODER nicht mehr angefordert werden? Sorry aber wenn ich anrufe, werde ich nur wieder belatschert oder bisschen wie ein Dummie behandelt, bloß weil ich mal Gegenfrage stelle (mein gutes Recht eigentlich). Danke im Voraus, ich werd nämlich gleich irre.

Bausparvertrag, Kündigung

Wie viel Resturlaub bei Kündigung?

Mein Problem ist, dass ich sowohl aus gesundheitlichen Gründen als auch wegen eines komplett zerrüttetem Arbeitsverhältnis mein aktuelles Arbeitsverhältnis kündigen muss.

Zur genauen Situation:

-Ich bin insgesamt 5 Jahre im Betrieb (1½ Monate als Praktikant, 5½ Monate Helfer, nicht ganz 3 Jahre Auszubildender und seit ca. 1¾ Jahren fest angestellt)

-Ich bin Schädlingsbekämpfer

-Bei bestehender Depression habe ich in der gleichen Verwendung unter der Woche tagsüber in Vollzeit und 2-4 mal im Monat in der Nacht von Samstag auf Sonntag gearbeitet

-Unter der Woche war es regelmäßig nicht möglich die mir zustehende Pause zu machen

-Die 24 Tage Urlaub pro Jahr konnte ich wegen der hohen Auftragslage nie voll in Anspruch nehmen

-Diese Probleme habe ich mehrfach angesprochen

-Da meine Chefs auch Privat sehr viel für mich getan haben, bin ich aus einem Mix aus Dankbarkeit und extremen Korpsgeist sehr lange im Betrieb geblieben

-Obwohl ich mehrfach trotz starken grippalen Infekten (um arbeiten zu können musste ich mengen an Ibuprofen die weit über ber empfohlenen Höchstmenge liegen einnehmen) haben meine Chefs mich dazu genötigt dennoch zu arbeiten und Dinge wie mit knapp über 40°C Fieber zu arbeiten als Normalität dargestellt oder behauptet, dass dies nur erhöte Temperatur sei

-Nachdem ich vor kurzem einen Starken Nervenzusammenbruch hatte, wurde mir vorgeworfen, dass ich die genannten Probleme nie Angesprochen hätte und vorgeworfen, dass ich mich über andere Dinge beschwert hätte, welche nicht passiert sind

-Auch wurden mir fehlender Arbeitseinsatz sowie fehlende Dankbarkeit für die private Unterstützung vorgeworfen

-Verständlicher Weise hat über die Zeit meine Arbeitsleistung darunter massiv gelitten

-Wegen dieser Gesamtsituation ist es zu einer Kündigung gekommen

Nun zu meiner Frage. Da eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist, möchte ich wissen wie viel Urlaubsanspruch mir für dieses Jahr aktuell (9.3.25) zusteht.

Danke für eure Hilfe im voraus.

Grüße Steven

Gesundheit, Kündigung, Urlaub, Urlaubsanspruch

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