Kündigung Wohnriester Bausparvertrag

1 Antwort

Die geflossenen Zulagen werden in identischer Höhe zurückgezahlt, will sagen, diese werden vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Ob Wüstenrot bei Kündigung zusätzliche Gebühen verlangt, ist mir nicht bekannt, die Abschlussgebühr, ist weg. Sollte die Abschlussgebühr mit den Einzahlungen verrechnet werden (der übliche Fall) und die Einzahlungen bisher in Summe die Höhe der Abschlussgebühr nicht erreicht haben, so kann der Auszahlungsbetrag nicht negativ sein, d.h. die Bausparkasse kann nicht noch eine "offene Forderung" (Rest der ursprünglichen AG) erheben. Bezüglich der Rückzahlung der Steuervorteile - die stehen ja die in der Vergangenheit ergangenen Steuerbescheide fest und müssen nun in genau derselben Höhe zurück gezahlt werden.


GlennQuagmire 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 00:13

Das mit den Abschlusskosten ist halt fraglich in dem Fall. Der Vertrag wurde 2014 abgeschlossen. Da die Kosten ja auf 5 Jahre verteilt abgezogen werden, ist bisher nur 1/5 oder vielleicht dieses Jahr schon das zweite Fünftel abgezogen worden. Allerdings kam es zu einer Guthabenübertragung im füngstelligen Bereich. Trotzdem kann ja eigentlich nicht die volle Abschlussgebühr abgezogen werden. In den Bedingungen der Wüstenrot steht jedoch, dass die Kosten bei Kündigung auf einmal fällig werden, was mir nicht ganz klar ist. Zum Thema Steuern: diverse Gespräche lassen mich da noch immer zweifeln, ob einfach der genaue Betrag aufsummiert wird, oder der Rückzahlungsbetrag bei Kündigung dem zu versteuernden Einkommen in dem Jahr aufgerechnet wird. Das wäre ja extrem blöd. Genau kann komischerweise nichtmal die Wüstenrot dazu was sagen.