Kündigung Wohnriester Bausparvertrag
Hallo, eine Bekannte hatte ihre Riesterrente (Versicherung) gekündigt und in einen Wohnriester Bausparvertrag überführt (Guthabensübertragung). Diesen hat sie zwar bespart, aber noch keine Zulagen für diesen beantragt. Das übertragene Guthaben enthielt jedoch Zulagen. Ebenso hat sie in den vergangenen Jahren über den alten Vertrag Steuervorteile erhalten. Leider wurde sie sehr schlecht beraten und bereut diesen Schritt nun. Nun möchte Sie am liebsten den Bausparvertrag kündigen, da eine Beitragsfreistellung und das Liegenlassen des Geldes dort ihr auch nicht gefallen. Wenn Sie das tut, was passiert dann technisch? Werden die übertragenen Zulagen an die Zulagenstelle zurückgezahlt? Ich nehme an ja. Was jedoch passiert steuerlich gesehen? Die Wüstenrot sagte mir, dass das mit dem Finanzamt ausgemacht werden muss. Ich hatte nämlich mal gehört, dass einige Gesellschaften einen Steueranteil direkt einbehalten. Würde nun das erhaltene Kapital in dem Jahr als Einkommen zugerechnet und man muss es mit seinem Steuersatz versteuern oder errechnet das Finanzamt die bisher erhaltenen Steuervorteile und fordert diese zurück? Ersteres wäre ja erheblich schlechter, durch die Steuerprogression. Und kann es sein, dass die Wüstenrot nun bei Kündigung die noch nicht komplett bezahlten Abschlusskosten auf einen Schlag verlangt?
1 Antwort
Die geflossenen Zulagen werden in identischer Höhe zurückgezahlt, will sagen, diese werden vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Ob Wüstenrot bei Kündigung zusätzliche Gebühen verlangt, ist mir nicht bekannt, die Abschlussgebühr, ist weg. Sollte die Abschlussgebühr mit den Einzahlungen verrechnet werden (der übliche Fall) und die Einzahlungen bisher in Summe die Höhe der Abschlussgebühr nicht erreicht haben, so kann der Auszahlungsbetrag nicht negativ sein, d.h. die Bausparkasse kann nicht noch eine "offene Forderung" (Rest der ursprünglichen AG) erheben. Bezüglich der Rückzahlung der Steuervorteile - die stehen ja die in der Vergangenheit ergangenen Steuerbescheide fest und müssen nun in genau derselben Höhe zurück gezahlt werden.
Das mit den Abschlusskosten ist halt fraglich in dem Fall. Der Vertrag wurde 2014 abgeschlossen. Da die Kosten ja auf 5 Jahre verteilt abgezogen werden, ist bisher nur 1/5 oder vielleicht dieses Jahr schon das zweite Fünftel abgezogen worden. Allerdings kam es zu einer Guthabenübertragung im füngstelligen Bereich. Trotzdem kann ja eigentlich nicht die volle Abschlussgebühr abgezogen werden. In den Bedingungen der Wüstenrot steht jedoch, dass die Kosten bei Kündigung auf einmal fällig werden, was mir nicht ganz klar ist. Zum Thema Steuern: diverse Gespräche lassen mich da noch immer zweifeln, ob einfach der genaue Betrag aufsummiert wird, oder der Rückzahlungsbetrag bei Kündigung dem zu versteuernden Einkommen in dem Jahr aufgerechnet wird. Das wäre ja extrem blöd. Genau kann komischerweise nichtmal die Wüstenrot dazu was sagen.