Microjobbing: Hilfe beim Fragebogen für Steuerliche Erfassung?

Hi,

ich habe mit Microjob-Apps angefangen nebenbei etwas zu verdienen, laut meinem Finanzamt soll ich eine Tätigkeit anmelden mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort habe ich einige Fragen, zunächst einmal, den Fragebogen für Einzelunternehmen nehme ich oder ?

Dann:

  • Art der Tätigkeit: Kann ich das so eintragen?: "Microjobbing (Streetspotr, BeMyEye, Roamler, etc.)"
  • Bezeichnung des Unternehmens: Was trage ich hier ein? Bin ja eine Privatperson.
  • Beginn der Tätigkeit: Kann das in der Vergangenheit liegen? denn ich habe ja vor ein paar Wochen schon angefangen.
  • Kleinunternehmer-Regelung mache ich geltend, richtig?
  • Gewinnermittlungsart: Was gebe ich da an? Einnahmenüberschussrechnung?
  • Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gemäß § 4 UStG ausgeführt: Ja oder Nein?
  • Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Absatz 2 UStG unterliegen: Ja oder Nein?
  • Es werden ganz oder teilweise Umsätze ausgeführt, die der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG unterliegen: Ja oder Nein?
  • Ich berechne die Umsatzsteuer nach: Sollversteuerung oder Istversteuerung? Und wenn Istversteuerung, welchen Haken setze ich darunter?
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht beantragen, richtig?

Kann jemand beim Ausfüllen helfen ? Danke!

Außerdem verstehe ich nicht ganz: bei Streetspotr kann ich meine Umsatzsteuer-ID angeben als Gewerbetreibender. Das bin ich dann aber trotzdem nicht, oder? Bei Roamler kann ich als Gewerbetreibender meine Steuernummer angeben...

Finanzamt, Kleinunternehmer, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Kleinunternehmerregelung
Jura oder lieber Dipl. Finanzwirt?

Hallo liebe finanzfrage,

ich habe vor kurzen mein Abi überaus gut beendet. Mit dem Ende der Schullaufbahn kam auch die Frage hoch, was ich nach der Schule machen sollte. Ich war leider komplett planlos/lost und hatte eigentlich nicht wirklich viele Ideen was ich machen sollte. Mein Talent lag in der Schule immer beim Thema Sozialwissenschaften wo ich auch stolz 15 Punkt im LK hatte, doch Rechtswissenschaft konnte ich mir auch immer gut vorstellen und bietet auch bessere Karierechancen.

Nach etwas längerer Zeit (indem ich nicht viel vorlegen konnte) haben meine Eltern mich dazu gebracht mich für eine duale Ausbildung zum Dipl. Finanzwirt (Beamte gehobener Dienst im Finanzamt) zu bewerben, wo ich auch sofort angenommen wurde. Allerdings hab ich mich zeitgleich auch für Jura an meiner Lieblings-Uni beworben und vor ein paar Tagen eine Zusage erhalten. Jura ist dort heiß begehrt und ich kenne auch viele Bekannte die abgelehnt wurden. Meine Eltern sind weiterhin für das duale Studium, ich allerdings unentschieden.

Ich bin seitdem hin- und hergerissen. Mein Herz möchte eigentlich Jura studieren, doch das Beamtentum finde ich auch sehr verlockend und Finanzwirt ist doch eigentlich am Thema Jura nah dran oder? Zudem kommt die Finanzierung, bei der dualen Ausbildung wird man bezahlt beim Studium nicht. Meine Eltern verweisen darauf, dass man nach 4 Jahren ebenfalls im Rahmen eines Förderungsprogramm des Finanzamtes Jura studieren kann. Man würde dann in den höheren Dienst aufsteigen, müsste allerdings während des Studiums immer noch Teilzeit bei der Behörde arbeiten. Könnte ich nicht einfach 6 Jahre lang Jura studieren und mich dann für den höheren Dienst bewerben? Das wäre zwar viel riskanter als der abgesicherte Beamtenweg aber schneller.

Wie gesagt ich bin eigentlich immer noch planlos und habe das Gefühl, dass mir das nach dem Abi alles viel zu schnell geht. Wisst ihr wo ich Hilfe zu diesem Thema finden könnte? Oder was für eine junge aufstrebende Person besser ist? Jura oder Dipl. Finanzwirt?

Beantworte gerne weitere Fragen in den Kommentaren.

Studium, Ausbildung, Finanzamt, Recht
Eskalation bei einem Streich , was für folgen jetzt?

Hallo , ich und ein Freund wollten ein Freund verarschen , da er schon eine Strafe bekommen hatte und dann noch eine Mahnung bekommen hatte . Nun hatte mir mein Freund es erzählt und mich dazu überzeugt Ihn damit zu verarschen , also habe ich mir ein Account bei Discord gemacht und mich als eine Firma ausgegeben . Ich meinte dann , das er die Mahnung jetzt zahlen muss weil ihm sonst eine Jugend freiheitstrafe droht und habe gesagt das er statt 14 € nur 11,50€ bezahlen muss . Ich weiß nicht wie , aber der Freund hat es echt geglaubt und hat dann diese 11,50 von Kollegen bezahlt bekommen . Jetzt ist das Problem das da noch 2,50€ fehlen und er muss das noch zahlen aber er kann nicht mehr wieder diese Kollegen informieren und sagen das er verarscht wurde und er doch 14 € zahlen muss , weil sonst eskaliert alles noch mehr . Aber er hat beweise das er 14 € zahlen muss und er hat Rechnung das Ihm diese 11,50€ gezahlt wurden und so weiter. Meine Frage wäre , könnten man diese 2,50€ noch bar zahlen und was für eine Straffe hätten ich und mein Freund bekommen , weil es ja wegen uns eskaliert ist und so . Ich bin 13 , mein Freund auch , aber der Freund der von uns so zu sagen verarscht wurde hat mir verziehen weil ich meinen Fehler eingesehen habe und mich entschuldigt habe , meine Freund aber nicht . Was würden dann alles passieren wenn man die Bank darüber informiert.

Finanzamt, Recht, Strafe
Welche Steuerklasse bei Selbstständigkeit + Angestelltenverhältnis?

Hallo zusammen,

ich bin seit wenigen Monaten selbstständig. Da es noch dauert, bis die ersten Aufträge kommen bzw. bis ich regelmäßig Aufträge bekomme, habe ich mir einen 23h-Teilzeit-Nebenjob gesucht (und gefunden). Der zusätzliche finanzielle Puffer war natürlich auch ein Grund.

Die Prüfung von der gesetzlichen Krankenkasse steht noch aus, ob ich haupt- oder nebenberuflich selbstständig bin. Vom Arbeitseinsatz würde ich sagen: gerade so hauptberuflich. Da ich jedoch aktuell noch keinen Cent durch selbstständige Arbeit verdiene (und das sicher noch einige Monate dauern wird) könnte es durchaus sein, dass ich von der Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig eingestuft werde.

Jetzt zu meiner Frage: Wenn mich die Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig und hauptberuflich angestellt einstuft: Sieht es das Finanzamt dann genau so? Mein Angestelltenverhältnis ist als Nebenjob Steuerklasse 6. Wäre es als Hauptjob möglicherweise Steuerklasse 1? Denn dann könnte ich mir die pauschale Lohnsteuer sparen, das macht dann doch einiges aus. Oder bin ich immer automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft, wenn ich zusätzlich selbstständig bin - egal ob haupt- oder nebenberuflich?

Hoffentlich ist meine Frage einigermaßen verständlich. Morgen rufe ich die Krankenkasse an und wahrscheinlich auch beim Finanzamt. Aber ich würde schon mal gern Bescheid wissen. Vielen Dank!

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuerklasse, Steuern, Nebentätigkeit

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