Finanzamt – die besten Beiträge

Versehentlich in Steuerklasse 6 gerutscht!

Hallo, ich verstehe nur noch Bahnhof und weder mein AG noch das Finanzamt kann mir etwas hilfreiches dazu sagen....

Folgendes Problem:

Ich bin seit Jahren bei meinem Arbeitgeber als Werkstudentin beschäftigt (immer schon Steuerklasse 1). Im Sommer habe ich ein Pflichtpraktikum absolviert,dass mit ca. 200 Euro vergütet wurde .

Vor Beginn des Praktikums hat mich dir Dame im Personalbüro gefragt, ob ich bereits irgendwo anders beschäftigt bin. Dies bejahte ich und fragte, ob das steuerliche Nachteile für mich habe. Mir wurde gesagt,dass es einzig und allein um den zeitlichen Interessenkonflikt ginge, das aber steuerlich nicht relevant sei.

Nach Beendigung meines Praktikums rief mich die Personalabteilung meines AGs an und mir wurde gesagt,dass ich künftig mit Steuerklasse 6 abgerechnet werde, da jemand anderes sich als Hauptarbeitgeber gemeldet habe.

Daraufhin habe ich Rücksprache mit deym Praktikumsbetrieb und dem Finanzamt gehalten. Der Betrieb sagt, ich solle eine Erklärung schreiben, dass mein Praktikum nachträglich mit Klasse 6 abzurechnen ist, woraufhin ich jetzt nur aufgefordert wurde, Geld nachzuzahlen. Das Finanzamt sagt, mein normaler AG muss sich wieder als Hauptarbeitgeber anmelden. Dieser sagt wiederum, dass er sich nicht in der Pflicht sieht, da sich das von alleine regele,wenn der Praktikumsbetrieb mich abgemeldet hat. Nun fehlt mir bereits den zweiten Monat in Folge ein großer Teil meines Gehalts und ich würde gerne wissen, wie ich vorgehen kann, damit ich wieder in meiner richtigen Steuerklasse abgerechnet werden kann und auf welchem Wege ich mir die (fälschlich zu viel) gezahlten Steuern zurück holen kann? Ist der einzige Weg die Lohnsteuererklärung? Das würde ja ewig dauern :-/

Finanzamt, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuerklasse

AFA für ersteigerte Eigentumswohnung - wie berechnen?

Hallo,

wir haben eine vermietete Eigentumswohnung beim Amtsgericht 2013 ersteigert.

Grundlage zu dem Kauf war ein vom Gericht beauftragtes Sachverständigen Wertgutachten, aus dem auch der Bodenwert hervorgeht.

Nun haben wir die AFA Berechnung vom Finanzamt erhalten, der wir aber nicht zustimmen!

Das Wertgutachten hatte für die Wohnung den Verkehrswert von 100.000€ festgelegt, davon waren 40.000€ der anteilige Bodenwert. Also das Verhältnis 60% Gebäude bzw. Wohnungsanteil und 40% für den Boden bzw. den Grundstücksanteil.

Da wir mehr für die Wohnung bezahlt haben, habe wir von dem bezahlten Kaufpreis incl. aller Nebenkosten die 40.000€ Bodenwert ( aus dem Gutachten) abgezogen. Und vom dem Restbetrag die lineare AFA berechnet.

Das Finanzamt teilt aber unsere Meinung nicht und berechnet die 40% Bodenanteil von dem hören Kaufpreis, damit sinkt der Betrag für die jährliche AFA für uns …

Nur weil wir mehr bezahlt haben, wird doch der Boden nicht mehr wert, sondern nur die Wohnung. Bei uns gibt es von der Stadt eine offizielle Bodenrichtwert Tabelle, kann ich die ggf. auch als Grundlage einsehen bzw. als Argumentationshilfe angeben?

Kann uns jemand weiterhelfen ggf. mit Gesetzes Angaben, da wir Widerspruch einreichen wollen.

Danke für Ihre Hilfe.

P.S. Hätten wir weniger als den Preis aus dem Wertgutachten bezahlt, wäre der Bodenwert doch auch bei 40.000€ geblieben…. Und das Finanzamt hätte dann auch die AFA entsprechend berechnet?!?

Gericht, Eigentumswohnung, Finanzamt, Steuererklärung

Volle Erwerbsminderung gescheiterte Arbeitsversuch 2,5 Std 3x Woche Überwachung DRV

Ich sitze in der Zwickmühle: nach einem Arbeitsversuch 2012 hab ich Angst vor der DRV bekommen, der damalige Arbeitgeber wurde mit Formularen belästigt und erfuhr damit indirekt über meinen Zustand.Ich selbst mußte wieder Papiere ausfüllen über Arztbesuche und Krankheitsverlauf, was mir durch meine ERkrakung mit Desorientierung und Unstrukturierheit schwer fällt. Bei einer REnte von 760 E würd ich gern eine freiberufliche Tätigkeit im Sportbereich ausüben 2Std 2x Woche. Das tut auch meinem Körper gut ! Durch die vorherige Erfahrung bin ich gelähmt, weil ich nicht will, daß der Arbeitgeber wieder durch Formularen der DRV etwas über meine Erkrankung-Zustand erfährt ! Hab ich nicht das Recht davor geschützt zu werden, weil es dasKlima unnötig belastet ? Kann durch ein Attest von meinem Neurologen die Situation abgeändert werden, daß ich diese Hobby-Job Stelle ohne Stress ausführen kann.Meine genauen Diagnosen kenn ich nicht, eine physische Erkrakung mit versch. Auswirkungen. Oder kann ich die Meldung umgehen, wenn die 400 E Dazuverdienstgrenze + Einkommenssteuergrenze nicht überschritten wird. Oder wird bei der Betrieblichen Steuerprüfung des Fitnessstudios, die freiberufl.Rechnung nach §19 (1),die ich ausstellen müßte überprüft und an die RV gemeldet ? Ich weiss viele Fragen, weil ich keine Ahnung habe, und lieber hier anonym Frage als die DRV, die mich geschockt hat.

Rentenversicherung, Finanzamt

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