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An welcher Position im Steuerbescheid erkennt man die Erstattung von zuviel abegeführter Kapitalertragssteuer?

folgendes: ich habe meine Steuererklärung gemacht mit WISO Sparbuch. Die Erstattung vom Finanzamt ist auch fast genauso hoch ausgefallen wie das Programm es ausgerechnet hat, also hab ich wohl alles richtig eingetragen! das ist die Gute Nachricht, auch dass die Erstattung mir schon überwiesen wurde.

ich werde nur aus dem Steuerbescheid nicht schlau, weil ich eigentlich erkennen will, welche Position mir sagt, dass mir zuviel abgeführte Kapitalertragssteuer erstattet wurde. Problem war nämlich, ich als single hab 801 EUR freibetrag, den hatte ich auf meine Banken aufgeteilt, aber eben nur nicht auf alle. ich hatte leider bei der Bank, die mit dem grössten Zinsertrag , keinen Freibetrag eingetragen, weil ich dachte, die Zinsen werden doch erst diees Jahr ausgezahlt dass auch der Abzug erst dieses Jahr erfolgt. (es geht um ein Festgeldkonto von 2014 , mit Laufzeit 2 Jahre). pustekuchen, auch wenn ich die Zinsen nicht ausgezahlt bekommen habe, wurde die Abgeltungssteuer schon abgeführt.

ich hab mir also die Mühe gemacht, den Steuerbescheid nochmal genauer anzugucken, aber ich sehe nirgendswo eine genaue bezeichnung, worin steht, dass xy EUR abgeltungsteuer abgeführt wurden, weil ich Freibetrag nicht eingetragen hab, und deswegen xy EUR wieder erstattet wurden.

ich meine, es hat bestimmt schon seine Richtigkeit, der Steuerbescheid als ganzes, weil wie oben gesagt, die vom WISO Programm errechnte Summe stimmt mit dem Finanzamt überein.

aber mich interessiert , wo im Steuerbescheid ich das erkenne.

danke vorab.

Abgeltungssteuer, Erstattung, Finanzamt, steuerbescheid, Kapitalertragssteuer

Kann jemand bei dem Fragebogen "bei der Einstellung eines Betriebs" helfen?

Hallo,

ich bin leicht überfordert mit dem oben genannten Fragebogen. Ich habe am 01.06.2015 ein Nagelstudio eröffnet, welches ich am 30.09.2015 schließen musste, da wir, auf Grund einer Krebserkrankung in der Familie, in die Heimat zurück gezogen sind. Nach der Aufgabe des Betriebes sind alle Wirtschaftsgüter in meinen privaten Besitz über gegangen.

Nun wird bei Punkt 3 gefragt: Der Betrieb wird unter Auflösung der stillen Reserven aufgegeben: Höhe der Teilwerte: Höhe der Buchwerte:

Wie soll ich die stillen Reserven aufgelöst haben? Verkauft habe ich sie ja nun nicht.

Vielleicht muss ich dort nicht antworten, sondern erst bei 4., wo es heißt: Folgende Wirtschaftsgüter sind in das Privatvermögen überführt worden: Summe der Buchwert: Summer der Teilwerte:

Eben habe ich gelesen: "Die Untergrenze zum Wirtschaftsgut liegt bei 60 EUR netto " Das einzige Wirtschaftsgut, was ich danach besitzen würde, ist mein Fräser. Die Preise von Gelen und anderen Arbeitsutensilien liegen alle unter 60€. Das heißt, ich besitze nur den Fräser?!

Außerdem wäre ich euch sehr verbunden, wenn ihr einen guten Link zur Hilfestellung zum Erstellen von der "letzten Bilanz mit Anlageverzeichnis".

Wie ihr sicher merkt, ich bin total unwissend. Hab den ganzen Vormittag im Internet gelesen. Bin schon weiter als heute morgen, aber habe leider immer noch viele Lücken :(

Den Fragebogen kann man hier einsehen:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjNlvCtgJ3MAhUD1hQKHZ7RDEcQFggcMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.ofd.niedersachsen.de%2Fdownload%2F36875%2FA2_-_Fragebogen_bei_Einstellung_eines_Betriebs_oder_Teilbetriebs.pdf&usg=AFQjCNF-2MOCZ3PW6ujcOIMED7WqKYXK0w&sig2=TgS53PsD2olLqe2v06dlBw&bvm=bv.119745492,d.bGg

Ich danke euch schon mal vielmals für die Hilfe.

Liebe Grüße Nina :)

Finanzamt, Steuern

Kann ich eine freiberufliche Tätigkeit rückwirkend anmelden?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage zur Anmeldung einer freiberuflichen Nebentätigkeit als Studierende bzw. dazu, inwieweit diese rückwirkend möglich oder problematisch ist.

Ich habe seit fast zwei Jahren unregelmäßig neben meinem Studium eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzerin ausgeübt, diese Tätigkeit aber wegen naiven Informierens nicht beim Finanzamt angemeldet (z.T. auch, da ich das Ganze nie als ernsthafte langfristige Einnahmequelle bzw. Beschäftigung sondern mehr als Hobby gesehen habe). Auch eine eigene Steuererklärung habe ich nicht gemacht, da ich (fälschlicherweise?) der Auffassung war, dass diese aufgrund der geringen Höhe des Einkommens nicht nötig war. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit belaufen sich bei knapp über 2000 Euro in 2013, einigen hundert in 2014 und bisher knapp 300 in 2015 (Aufträge momentan nicht in Sicht). Andere Einkünfte habe und hatte ich im genannten Zeitraum nicht, da ich noch Studierende bin und keiner weiteren Tätigkeit nachgehe.

Nun bin ich darauf aufmerksam geworden, dass ich meine Tätigkeit hätte anmelden müssen. Da ich alles richtig stellen will: Ist es möglich und/oder nötig, die Tätigkeit rückwirkend beim Finanzamt anzumelden? Da mein Studium diesen Sommer endet, weiß ich noch nicht, ob ich die Tätigkeit weiterführen will oder nicht. Müsste ich mit bestimmten Sanktionen oder Strafen rechnen, da ich der Meldepflicht nicht nachgegangen bin?

Ein damit zusammenhängender Aspekt, der mir noch Fragen aufwirft, sind die mit der Tätigkeit verbundenen Rechnungen bzw. Gutschriften. Auf denen steht keine Steuernummer, da ich keine hatte, sind also meines Erachtens nach nicht rechtens. Können sie trotzdem als Nachweise der Tätigkeit bzw. Einkünfte genutzt werden? Oder müssten alle im Nachhinein korrigiert werden? Ist in diesem Zusammenhang mit irgendwelchen Problemen, Sanktionen o.ä. zu rechnen?

Vielen Dank im Voraus!

Finanzamt, Freiberufler, Steuererklärung, steuernummer

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