Hausverkauf an Enkelin und deren Ehemann?
Guten Abend,
meine Frau und ich wollen das Haus meiner Großeltern kaufen, beide leben noch und wollen in eine kleinere Wohnung ziehen.
Wenn mein Großvater uns das Haus unter dem Bankwert verkauft, kommt dann gegebenenfalls auf meinen Mann eine Schenkungssteuer oder ggf. Erbschaftssteuer zu, sollten meine Großeltern innerhalb der nächsten zehn Jahre Versterben?
2 Antworten
Wenn mein Großvater uns das Haus unter dem Bankwert verkauft, kommt dann gegebenenfalls auf meinen Mann eine Schenkungssteuer oder ggf. Erbschaftssteuer zu, sollten meine Großeltern innerhalb der nächsten zehn Jahre Versterben?
Nein, as kommt dann gleich auf Euch zu.
Es nennt sich gemischte Schenkung.
Beispiel:
Haus 300.000,- Wert, bei der Bank noch 100.000,- offen.
Ihr kauft gemeinsam, also jeder die ideelle Hälfte für 50.000,- durch Übernahme der Bankschulden.
Dann habt ihr jeder eine Schenkung von 100.000,- erhalten.
Freibetrag weil Schenkung und nicht Erbschaft nur 20.000,- Also sind 80.000,- zu versteuern.
Steuerklasse I § 15 Abs. 1 Nr. 4
die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen;
Steuerklasse II § 15 Abs. 2 Nr. 1
die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören, (Also bei Schenkung)
Freibeträge § 16 Abs. 1 Nr. 4
der übrigen Personen der Steuerklasse I in Höhe von 100 000 Euro;
Freibeträge § 16 Abs. 1 Nr. 5
der Personen der Steuerklasse II in Höhe von 20 000 Euro;
Bei Schenkung gehören die Großeltern also in Steuerklasse 2 und weil sie in Steuerklasse 2 gehören gibt es nur 20.000,- Freibetrag.
Ja. Aber es geht doch um den Enkel, der etwas geschenkt bekommt (Erwerber ist) und nicht um den schenkenden Grossvater. Par. 16 Abs.1 Nr.3
Also doch alleine Kaufen oder hat mein Mann als „Schwiegerenkel“ doch einen höheren Freibetrag?
Ist es in Berlin auch so heiss? Ich komme auf 400.000,-€ Freibetrag für die Enkelin, 200.000 für die Schenkung vom Grossvater und 200.000 für die Schenkung von der Grossmutter.
Steuerberater sagt: Kaufpreis ist Kaufpreis solange dieser kein symbolischer Wert ist. Von Schenkung spricht man hier gar nicht.
Hm, das mache ich. Gruselig, was der erzählt. Ich hoffe unser Notar wird das dann wenigsten wissen. Wir kaufen ca. 1/4 unter Wert. Mein Freibetrag wird def. nicht überschritten.
Gut, ein Viertel unter dem Wert könnte eventuell noch durchgehen. Es kommt echt darauf an, wie die Bewertung des Finanzamtes ausfällt.
Nur diese generelle Aussage des Herrn Kollegen, macht mich schon betroffen. Man muss immer den Einzelfall sehen.
Ein Tipp, sucht mal nach Dingen am Haus, die nicht unbedingt top in Ordnung sind. Das dann in den Vertrag aufnehmen in der Form: Den Käufern ist bekannt, dass die Heizung ... alt und reparaturanfällig ist. So etwas in der Art.
Danke für die schnelle Antwort.
Also kaufe ich das Haus besser erstmal alleine? Gehe alleine ins Grundbuch? Kann ja meinem Mann später die Hälfte überschreiben oder?
Nein, natürlich nicht, denn dann verlierst Du die Freibeträge Deines Ehemannes.
Ich habe noch mal genau gelesen, das Haus gehört ja beiden Großeltern.
also sind es insgesamt 4 separate Schenkungen (gem. Beispiel) je 50.000.- minus 20.000,- Freibetrag also 30.000,- steuerpflichtig.
Das ganze müsste ihr mir einem Berufskollegen von mir durchrechnen. Mit den echten werten sieht es evtl. noch anders aus.
Bigamie! Deine Frau und du wollen ein Haus kaufen, und du fragst, ob auf deinen Mann Steuern zukommen?? :-) :-) (SCNR)
Haben Enkel nicht einen Freibetrag von 200.000,-€? Der Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft besteht doch nur in die Richtung vom Kind zu Eltern/Großeltern. Dann nämlich 20.000 bei Schenkung und 100.000 bei Erwerb von Todes wegen. Oder?