Hallo,

ich habe einen Schufa-freien Kredit beantragt. Der Kredit wurde vorab bewilligt. Die Auszahlung hatte sich eine Woche nach hinten verzögert. Laut der Beraterin verlangt die Bank eine Unfallversicherung. Nur mit der Unfallversicherung würde die Bank angeblich den Kredit auszahlen. So naiv wie ich bin, habe ich die Unfallversicherung ebenfalls abgeschlossen. Nun habe ich aber die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. Ist der Kredit dann ebenfalls nichtig? Den Kredit möchte ich gerne behalten, aber die Versicherung nicht. Im Vertrag der Unfallversicherung ist folgendes deklariert: "...Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft."

Ich hoffe ich habe das Anliegen gut genug erklärt.

Liebe Grüße