Drittjob im Beschäftigungsverbot? - Lohnsteuerklasse 6 oder freie Mitarbeiterin?

Hallo ihr Lieben,

für mich stellt sich im Moment die Frage, ob ich noch einen 3. Job annehmen sollte bzw. darf.

Ich bin Gärtnerin und aufgrund meiner Schwangerschaft habe ich ein Beschäftigungsverbot in meinem Hauptjob (da ich nun nicht mehr mit Dünger, Pflanzenschutzmittel, etc. umgehen darf).

Darf man einen weiteren Job im Beschäftigungsverbot annehmen? Der 400€ Job ist sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Arbeitgeber abgeklärt.

Meinen 400€ ich aber wahrscheinlich zum 1.8 verlieren, da wir im Moment immer weniger Arbeit haben. Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeben, daher schätze ich das er mich trotz Schwangerschaft kündigen darf... Oder?

Jedenfalls wird mein Mann ab dem 1.7 auch keine Arbeit mehr haben. Er wird dann für 4 Monate ins Ausland gehen, weil er dort Aussichten auf einen Job hat, aber erst ab nächstem Jahr.

Mit wachsender Familie, steigt natürlich auch der finazielle Bedarf, nun sieht es bei uns aber eher schlecht damit aus.

Lohnt es sich einen Drittjob auf Lohnsteuerklasse 6 anzunehmen? Ich habe gehört, das die Abgaben aus der Lohnsteuerklasse 6 nicht im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtig werden.... Stimmt das?

Ich habe auch etwas von Pauschalbesteuerung/Kopfsteuer gehört? Kann mir das jemand erklären?

Und wie sähe die Situation aus, wenn ich als Freie Mitarbeiterin angestellt werden würde?

Danke im voraus!

Liebe Grüße :)

Schwangerschaft, Steuererklärung, Steuern
ALG I und ESt-Erklärung

Ich bin irritiert. Im letzten Jahr wurde mein Arbeitsvertrag nach dem 31.07. nicht verlängert. Da ALG I eine Lohnersatzleistung ist, bin ich dieses Jahr verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben. Also versuche ich gerade zu verstehen, wo ich die relevanten Beträge eintrage.

Über den Hauptbetrag, also wieviel ALG I ich bekommen habe, habe ich einen Leistungsnachweis vom Arbeitsamt bekommen. Ich nehme an, dass dieser Betrag in Zeile 27 in der Anlage N kommt. Soweit ist das relativ einfach.

Nun lese ich ich aber an vielen Stellen, dass man auf ALG I keine Steuern zahlt. In meinem ALG I-Bescheid steht aber, dass vom Bemessungsentgelt die Sozialversicherungspauschale von 21% abgezogen wurde, und dann noch XXX EUR "für die Lohnsteuer, die im Jahr des Anspruchs entstand" + XXX EUR für den Solidaritätszuschlag. Daraus ergibt sich dann das tatsächliche Leistungsentgelt. So steht es auch im Berechnungsbeispiel für ALG I auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)#BeispielzurBerechnungdesArbeitslosengeldes) - hier werden täglich 29,58 Lohnsteuer abgezogen.

Ich nehme an, dass das mit Steuerprogression zu tun hat und glaube auch, diesen Begriff zu verstehen, aber wo gebe ich jetzt in der ESt-Erklärung den Betrag an, der bei mir täglich von der ALG I abgezogen wurde?

Bitte sagt mir nicht, ich soll Elster verwenden oder irgendein Programm - ich bin auf einem Mac mit 10.6 und Java 6, da geht's leider nicht. Ich fülle die Formulare online aus und drucke sie nachher aus.

ALG II, Arbeitslosengeld, einkommensteuer, Steuererklärung
Finanzamt Auskunft Lebensunterhalt

Guten Tag,

eine Frage zum Thema Finanzamt und Steuern... die Situation:

mein Mann ist seit einigen Jahren als Finanzberater tätig. Vor fünf Jahren sind wir aus meiner ehemaligen Heimatstadt in sein Elternhaus gezogen, da nach dem Tod seines Vaters seine Mutter allein im Haus war (wir haben in dem Dreifamilienhaus eine Wohnung). Sie hat die Pflegestufe 2 und wir wollen ihr ermöglichen, bis zum Ende in ihrer Wohnung wohnen zu bleiben.

Nun ist es so, dass mein Mann die meisten seiner Kunden nach wie vor in der ca. 500 km entfernten Stadt betreut und dort sein Geld verdient. Da wir uns beide um seine Mutter kümmern, sind die Einnahmen in den letzten Jahren recht gering. Das Finanzamt fragte nun nach, wie wir unseren Lebensunterhalt bestreiten, also ob es weitere Einnahmen gibt.

Neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb meines Mannes haben wir dadurch, dass wir uns um die Mutter kümmern, regelmäßige Zuwendungen ihrerseits, da ich mich auch um den Haushalt kümmere, für sie einkaufe usw. Da wir im Elternhaus leben, haben wir andererseits sehr geringe Lebenshaltungskosten, da wir im Moment mietfrei wohnen. Darüber hinaus gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung nach und verdiene im Monat derzeit 400 Euro dazu. Zusätzlich noch mal etwa 600 Euro, die uns meine Schwiegermutter für die Pflege zukommen lässt. Einen Teil der Kosten bestreiten wir auch aus einer erhaltenen Schenkung. Meine Frage:

Muss ich all diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber bekanntgeben? Welche Auswirkungen hat das?

Welche hätte es ggf. wenn ich diese nicht komplett bekannt gebe, d.h. unsere Einnahmen eigentlich zu gering wären, um nachvollziehen zu können, dass wir davon leben können?

Für den ein oder anderen Tipp bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße, Jule.

Finanzamt, lebensunterhalt, Steuererklärung, Steuern
Angestellter im Außendienst (Steuererklärung, Werbungskosten, Fahrtenbuch)

Ich bin Angestellter im Außendienst. Jetzt habe ich eine Frage dazu, ob ich als Angestellter dazu verpflichtet bin ein Fahrtenbuch zu führen. Ich bekomme von meinem AG ca. 1000 € monatlich dafür, dass ich für Ihn im Außendienst unterwegs bin. Ich möchte beim Finanzamt ca. 25.000 gefahrene km als Werbungskosten ansetzen. Ich finde, dass das in diesem Verhältnis nicht viel ist. 7.500 € Werbungskosten möchte ich ansetzen und bekomme 12.000 € Fahrtkostenpauschale. ich habe mal gelesen, dass ein Finanzamt verlangen kann, dass bei sehr hohem Fahrtaufwand ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen ist. Andere Finanzämter akzeptieren eine Auflistung der getätigten Fahrten.

Ich fühle mich bei immer mehr auflagen wie ein Schwerverbrecher. Und ich möchte doch nur ein paar Euro für meine mit meinem privaten PKW gefahrenen km wieder bekommen.

Ich hoffe es kann mir einer helfen.

Ganz konkret wurde jetzt mein Fahrtenbuch abgelehnt, weil es keine privaten Fahrten ausweist. In 2008 und 2009 wurde es akzeptiert. Das für 2010 wurde Ende 2011 akzeptiert mit der mündlichen Aufforderung, dass ich ab 2012 auch die privaten Fahrten aufführen soll. Als ich jetzt 2011 abgegeben habe, wurde das Fahrtenbuch abgelehnt, weil die privaten Fahrten fehlen. Ich habe natürlich keinen Beweis für die mündliche Aussage. Was kann ich tun?

Steuererklärung, werbungskosten, Fahrtenbuch
im Juli von Österreich nach Deutschland gezogen - Steuererklärung/en?

Hallo liebe Alle,

ich bin im Juli von Österreich nach Deutschland gezogen. Ich habe davor seit Januar (bis inkl. August, da ich noch Resturlaub konsumiert habe) in Österreich gearbeitet - zwar Steuerfrei, allerdings macht dennoch jeder in Österreich eine Steuererklärung, da sich im März mein Beschäftigungsausmaß geändert hat und somit auch die Sozialabgaben, etc.

Im Juli habe ich aber auch in Deutschland angefangen zu arbeiten - 400 Euro Job (mehr werde ich auch bis Jahresende nicht machen). Ich studiere weiterhin in Österreich (ich wohne an der D-Ö Grenze).

Wie ist das denn nun mit der Steuererklärung? In Österreich werde ich auf jeden Fall eine machen, aus oben genannten Gründen.

Muss ich da auch meine Einkünfte von Deutschland angeben, die ich nach der Zeit meines Umzugs erarbeitet habe? Muss ich auch in Deutschland eine Erklärung machen und die Ö. Einkünfte angeben, auch wenn ich nie mehr als 400 Euro verdient habe und als Aushilfe beschäftigt bin?

Ich hab schon versucht mich schlau zu machen - aber ich hab leider nichts gefunden. In Österreich wird einem ja die sogenannte Negativsteuer in Höhe von 132 Euro (oder sowas..) zurückerstattet, wenn man das ganze Jahr über keine Lohnsteuer zahlen musste (wäre in meinem Fall also ohnehin nur maximal aliquot, aber dennoch knapp 60 Euro..). In Deutschland gibts so etwas ja nicht, oder?

Sprich wer keine Steuer auf Einkommen zahlt, kann auch nichts zurückbekommen, selbst wenn ich mir während des Jahres einen Laptop zu Studienzwecken angeschafft habe, hat dies keinen Einfluss, oder?

Ich danke euch für eure Hilfe - leider kennt sich keiner meiner Bekannten damit aus, und Kontakt zu einem Steuerberater hab ich auch keinen (und ehrlich gesagt auch kein Geld derzeit...)

Liebe Grüße

deutschland, Österreich, Steuererklärung, umzug
Hilfe..!! Fahrtkosten während diplomarbeit absetzen?

Hi Alle,

Erstens .. Mein deutsch ist nicht prima.. Bitte entschuldigen..

Ich fülle die EinkommenSteuererklärung für die Jahr 2011 auf. Folgende gibt die Hintergrund.

Ich bin ein Master Student in eine Deutschen Hochschule. Ich war als ein Diplomand in Düsseldorf von 01.09.2011 bis 29.02.2012 bei einem firma tätig. Diese Diplom\ Masterarbeit ist für uns verpflichtend. Ich habe monatlich 800€ brutto \ 633 netto pro monat als entschädigung von der Firma bekommen. Ich habe während diese tätigkeit als diplomand in düsseldorf gelebt ( ich meine ich bin in Düsseldorf als ein bürger registriert). Die entfernung von mein wohnung zu die Arbeitsstelle war 8 km (einer richtung). Ich habe kein Auto d.h. kaufte ich eine Fahrkarte zur Nutzung der öffentliches verkehrsmittel. Ich habe monatlich 45€ bezahlt ( für die Fahrkarte). Die firma ist jetzt zufrieden mit mein arbeit und ich wird als ein festarbeiter von Mai 2012 mit die gleichen firma arbeiten.

Der LohnsteuerbescheinigungsAusdruck für die 4 monate von 01.09 - 31.12 beinhaltet die folgende Felde..

Bruttoarbeitslohn - € 3200

ArbeitgeberAnteil zur gesetzlichenrentenversicherung - € 318

ArbeitnehmerAnteil - € 318

Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen krankenversicherung - 262

Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung - 39

Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung - 48

Es gibt keine andere Felde.

Meine frage :

Kann ich die ( 4 monate in 2011 * 45€ = €180 ) Fahrtkosten als Werbungskosten in die Elsterformular deklarieren?Werden die Fahrtkosten rückerstattet? Bitte helfen..

Finanzamt, Steuererklärung, Steuererstattung, werbungskosten, Fahrtkosten
Muss Arbeitgeberanteil zur Krankentaggeldversicherung als geldwerter Vorteil versteuert werden ?

Ich bin Grenzgänger, arbeite in der Schweiz und wohne in Deutschland, wo ich voll steuerpflichtig bin. Teil meines Arbeitsvertrages in der Schweiz ist die garantierte Lohnfortzahlung entsprechend dem arbeitsvertraglich geregelten Gehalt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (also z.B. bei Krankheit). Mein schweizer Arbeitgeber hat eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung für alle Mitarbeiter abgeschlossen. Da jeder Mitarbeiter aus dieser Versicherung Leistungen einfordern kann sieht das deutsche Finanzamt das als geldwerten Vorteil und schlägt pauschal 1% des Bruttoarbeitslohnes als angenommene Arbeitgeberbeiträge auf mein Gehalt (die schweizer Firma erlaubt keinen Einblick in den Versicherungsvertrag, so dass weder das Finanzamt noch ich weiss, was wirklich für Beiträge gezahlt werden). Dafür sieht das Finanzamt dann alle Leistungen der Krankentaggeld-Versicherung als steuerfrei an.

Inzwischen habe ich diese Informationen: "Mit Urteil vom 29.04.2009, Az. : X-R-31/08 hat der Bundesfinanzhof ( BfH ) entschieden, dass im Urteilsfall auch ein Anspruch des Arbeitnehmers an die Versicherungsgesellschaft gem. Art. 87 VVG bestand, so dass die Prämienzahlungen als Arbeitlohn zu versteuern waren. Eine diesbezügliche Steuerfreistellung gem. § 3 Nr. 62 EStG scheidet aus, da der Arbeitgeber nach schweizer Recht nicht obligatorisch zur Zahlung des Versicherungsbeitrags verpflichtet ist."

"Diese Leistungen unterliegen auch nicht dem sog. Progressionsvorbehalt gem. § 32 b (1) Nr. 1b EStG d.h. die Leistungen werden nicht zur Steuersatzerhöhung herangezogen und somit vollständig der deutschen Besteuerung entzogen."

Diese Konstellation macht Sinn für Selbständige, aber doch nicht für Beschäftigte in einer Firma. In der jetzigen Logik des deutschen Finanzamtes müsste ich aber jedes Jahr mindestens ein paar Tage krank sein, damit ich nicht draufzahlen muss. Ich habe beim Finanzamt die Regelung erfragt, falls ich mal (was ich nicht hoffe) das ganze Jahr krank sei - dann wäre mein komplettes Jahresgehalt steuerfrei.

Ist das wirklich korrekt ...? Gibt es ähnliche Erfahrungen ?

Grenzgänger, Steuererklärung, Steuern, Geldwerter Vorteil, Krankentagegeld

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