Einmalige Einzahlung in Ausländische Rentenversicherung absätzbar als Altersvorsorge ?
Vor einigen Jahren erfuhren wir ,dass es möglich ist (für die Türkischenstaatsbürger) die Beschäftigungszeiten und Zeiten als Hausfrau, der Türkischen Rentenversicherung nachträglich einbezahlen zu können um Anspruch auf Rente in der Türkei zu bekommen. Daraufhin hat meine Frau ihre beschäftigungzeiten und die Zeiten als Hausfrau 7200 Tage (20 Jahre ,Pflicht), mit einem Tagessatz a`:3,50 US$ im Jahre 2006 einbezahlt. (=21.135 €)
1.Da sie weiterhin in der BRD lebt,müsste meines wissen nach solch ein Einkommen (Rente) in BRD versteuert werden ?! 2.können wir die eingezahlte Summe,als Altersvorsorge in der Steuererklärung 2008 geltend machen ? ( oder als Sonderausgaben ?) I Für Antworten wäre ich sehr Dankbar...
1 Antwort
Die Beiträge, die ein deutscher Arbeitgeber für einen Mitarbeiter an eine ausländische gesetzliche Rentenversicherung zahlt, kann dieser als Sonderausgaben abziehen.
http://www.steuerrat24.de/data/alters/gesetzlicherente.htm
Ausserdem hat die Türkei mit DEutschland ein Rentenversicherungeabkommen.
Das Problem ist hier aber, die Zahlung erfolgte in 2006. Alle Beträge sind nur in dem Jahr abzugsfähig in dem sie geleistet wurden, also die Beiträge die 2006 gezahlt wurden, auch nur in 2006.
Es muss also geprüft werden, ob die Einkommensteuerveranlagung für 2006 schon rechtskräftig ist, oder nicht.
In 2008 sehe ich keine Chance.