Angestellter im Außendienst (Steuererklärung, Werbungskosten, Fahrtenbuch)

Ich bin Angestellter im Außendienst. Jetzt habe ich eine Frage dazu, ob ich als Angestellter dazu verpflichtet bin ein Fahrtenbuch zu führen. Ich bekomme von meinem AG ca. 1000 € monatlich dafür, dass ich für Ihn im Außendienst unterwegs bin. Ich möchte beim Finanzamt ca. 25.000 gefahrene km als Werbungskosten ansetzen. Ich finde, dass das in diesem Verhältnis nicht viel ist. 7.500 € Werbungskosten möchte ich ansetzen und bekomme 12.000 € Fahrtkostenpauschale. ich habe mal gelesen, dass ein Finanzamt verlangen kann, dass bei sehr hohem Fahrtaufwand ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen ist. Andere Finanzämter akzeptieren eine Auflistung der getätigten Fahrten.

Ich fühle mich bei immer mehr auflagen wie ein Schwerverbrecher. Und ich möchte doch nur ein paar Euro für meine mit meinem privaten PKW gefahrenen km wieder bekommen.

Ich hoffe es kann mir einer helfen.

Ganz konkret wurde jetzt mein Fahrtenbuch abgelehnt, weil es keine privaten Fahrten ausweist. In 2008 und 2009 wurde es akzeptiert. Das für 2010 wurde Ende 2011 akzeptiert mit der mündlichen Aufforderung, dass ich ab 2012 auch die privaten Fahrten aufführen soll. Als ich jetzt 2011 abgegeben habe, wurde das Fahrtenbuch abgelehnt, weil die privaten Fahrten fehlen. Ich habe natürlich keinen Beweis für die mündliche Aussage. Was kann ich tun?

Steuererklärung, werbungskosten, Fahrtenbuch
Hilfe..!! Fahrtkosten während diplomarbeit absetzen?

Hi Alle,

Erstens .. Mein deutsch ist nicht prima.. Bitte entschuldigen..

Ich fülle die EinkommenSteuererklärung für die Jahr 2011 auf. Folgende gibt die Hintergrund.

Ich bin ein Master Student in eine Deutschen Hochschule. Ich war als ein Diplomand in Düsseldorf von 01.09.2011 bis 29.02.2012 bei einem firma tätig. Diese Diplom\ Masterarbeit ist für uns verpflichtend. Ich habe monatlich 800€ brutto \ 633 netto pro monat als entschädigung von der Firma bekommen. Ich habe während diese tätigkeit als diplomand in düsseldorf gelebt ( ich meine ich bin in Düsseldorf als ein bürger registriert). Die entfernung von mein wohnung zu die Arbeitsstelle war 8 km (einer richtung). Ich habe kein Auto d.h. kaufte ich eine Fahrkarte zur Nutzung der öffentliches verkehrsmittel. Ich habe monatlich 45€ bezahlt ( für die Fahrkarte). Die firma ist jetzt zufrieden mit mein arbeit und ich wird als ein festarbeiter von Mai 2012 mit die gleichen firma arbeiten.

Der LohnsteuerbescheinigungsAusdruck für die 4 monate von 01.09 - 31.12 beinhaltet die folgende Felde..

Bruttoarbeitslohn - € 3200

ArbeitgeberAnteil zur gesetzlichenrentenversicherung - € 318

ArbeitnehmerAnteil - € 318

Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen krankenversicherung - 262

Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung - 39

Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung - 48

Es gibt keine andere Felde.

Meine frage :

Kann ich die ( 4 monate in 2011 * 45€ = €180 ) Fahrtkosten als Werbungskosten in die Elsterformular deklarieren?Werden die Fahrtkosten rückerstattet? Bitte helfen..

Finanzamt, Steuererklärung, Steuererstattung, werbungskosten, Fahrtkosten
Zufluss / Abfluss bei Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit

Hallo, ich habe eine Frage zu meinen Werbungskosten zu nichtselbständiger Arbeit. Ich mache eine Fortbildung seit Herbst 2008 und bekomme BAföG als direkten Zuschuss. Muss diesen also nicht zurückzahlen. In 2008 war ich mit meinen Werbungskosten unter 920, konnte also in dem Sinne nichts ansetzen. In 2009 habe ich das ganze Jahr die Fortbildung gemacht und 12 Raten Lehrgangsgebühr gezahlt.

Das Bafög habe ich in 3 Teilzahlungen erhalten:

  1. Rate Ende August 2008 (Für August-Dezemner 2008)
  2. Rate EndeDezember (29.12.) 2008 (Für Januar 2009-Juni 2009)
  3. Rate Im Juli 2009 (Für Juli 2009-Dezember 2009).

In der Erklärung 2008(!) habe ich neben den mtl Lehrgangsgeb. nur die 1. Rate angesetzt, da ich damals dachte, dass das Bafög dann angesetzt werden muss, wenn es wirtschaftlich genutzt wird, also in 2009. Habe nun aber gehört, dass es um den Zahlungstermin geht. Da ich in 2008 eh unter dem Pauschbetrag von 920,- € liege, hat es steuerlich für 2008 keine Auswirkung. Mir geht es jetzt um 2009. Muss ich hier gegen die Lehrgangsgebühren nur die 3 Rate gegenrechnen oder auch die 2. Rate? Es gibt doch auch eine Regelung mit 3 Tagen vor und nach dem Jahreswechsel mit der Zuordnung von Leistungen. Die 2. Rate wurde ja am 29.12.2009 auf dem Konto verbucht und wertgeschrieben, war aber für das erste halbjahr 2009 gedacht.

Wie ist das in 2009 zu sehen?

Grüße, Holger

arbeitnehmer, Steuererklärung, Steuern, werbungskosten

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