Handwerkerleistungen bei Wohnrecht abziehbar

2 Antworten

mit lebenslangem unentgeltlichem Wohnrecht)

Wovon denn absetzen? Ohne Mieteinnahmen kann es doch auch keine Werbungskosten geben. Außer haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistungen läßt sich da nichts absetzen.


EnnoBecker  21.10.2013, 15:34

Außer haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistungen läßt sich da nichts absetzen.

Genau um die geht es hier doch, oder?

Hier ist Einspruch einzulegen und der beanspruchte Kostenbetrag anders aufzuteilen. Dein Vater muss die auf seine Wohnung anfallenden Kosten ermitteln und diese teilweise für seinen Haushalt ansetzen; Du Deinen Wohnungsanteil.

Bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen können gemäß § 35a EStG nur die "Nicht-Materialkosten" (also alles "ohne Material*) zu 20 % von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden, maximal ein Betrag von € 1.200.

Ein Werbungskostenabzug scheidet aus.

In Eurem Fall muss also für die separate Geltendmachung das Konstrukt des Arbeitgeberpools gemäß Textziffer 26 im BMF-Schreiben vom 15.02.2010 dargestellt werden. Ob dies im Nachhinein noch durchführbar ist, könnte bezweifelt werden. Bitte lest hierzu die entsprechenden Stellen in diesem Link durch:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/112_a.pdf?__blob=publicationFile&v=4


sonjasonne 
Beitragsersteller
 22.10.2013, 20:31

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!!! Werde das so in meinem Einspruch aufführen.

LittleArrow  22.10.2013, 22:31
@sonjasonne

Ich bin irritiert. Wer will denn nun Einspruch einlegen? Vater oder Tochter?