Werbungskosten // Belege
Guten Tag,
ich bin verheiratet, Kfm. Angestellter. Meine Frau ist von Beruf Lehrerin.
Vor einigen Jahren als wir noch nicht verheiratet waren, benötigte meine Frau einen Laptop für die Arbeit, den wir (bzw. sie) erfolgreich als Werbungskosten absetzen konnte.
Leider hat dieser Laptop nun seinen Geist aufgegeben und ich habe im Internet schnell einen neuen bestellt, da das Schuljahr nun wieder beginnt uns sie ihn dringend braucht.
Die Rechnung für den Laptop ist jedoch an mich ausgestellt worden. Kann meine Frau die Rechnung nun trotzdem als Beleg in der Anlage N unserer gemeinsamen Steuererklärung nutzen?
Ich bin mir da sehr unsicher. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Verba
1 Antwort
in der Anlage N unserer gemeinsamen Steuererklärung
Auch hier noch mal klarstellend: Die Anlage N füllt jeder Steuerpflichtige aus, weil auch bei der Zusammenveranlagung zunächst die Einkünfte eines jeden separat ermittelt werden, § 26b EStG (der übrigens von beeindruckender Kürze ist).
Werbungskosten kann derjenige ansetzen, der einen (berufsbedingten) Aufwand hatte. Aufwand hat hier der, der den Laptop bezahlt hat. Es kommt also nicht darauf an, wer auf der Rechnung steht. Dennoch ist der Name auf der Rechnung ein Indiz dafür, dass auch derjenige, der diesen Namen trägt, die Rechnung bezahlt hat.
Es ist also Sache deiner Frau darzulegen (auf Anfrage des Finanzamtes, nicht in vorauseilendem Gehorsam), dass sie die Aufwendungen getragen hat.
Nein, du musst ihr keine Rechnung stellen. Schon gar keine mit jetzigem Datum.
Also konkret packst du den Beleg ja nicht mit in die Steuererklärung. Erst auf Anfrage des Finanzamts schickst du den hin. Kommentarlos.
Und erst wenn das Finanzamt komische Dinge fragt, kannst du erläutern, dass zwar dein Name auf dem Zettel steht, dies aber lediglich aus organisatorischen Gründen geschehen ist. Den Aufwand hat selbstverständlich die Frau getragen.
Vielen Dank an Alle für die Antworten!
@ EnnoBecker: Wenn ich das jetzt richtig verstehe: Ja, es kann zu Problemen kommen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, müsste ich meiner Frau jetzt eine Rechnung ausstellen? Muss sie mir das Geld auf mein Konto überweisen, damit sie den Laptop auch bezahlt hat?
Wäre das der "richtige" Weg um Probleme zu vermeiden?
Schlussendlich ist es ja sowieso unser Geld. Es war halt nur Bequemlichkeit das ich den Rechner gekauft habe. Hätte ich früher dran gedacht hätte ich meine Frau als Rechnungsempfänger eingetragen.