Berufsbegleitendes Studium absetzen bei Arbeitslosigkeit?

1 Antwort

Du kannst noch immer abziehen. Ist auch recht gut für dich, denn schließlich unterliegt ALG I dem Progressionsvorbehalt.

Ohne das Du Summen nennst kann man schecht etwas sagen, aber Abzugsfähig sind die Werbungskosten natürlich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

minkie 
Beitragsersteller
 21.11.2010, 15:15

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Summe würde sich unter 4.000 Euro belaufen... ca. 3.500 € für dieses Jahr an Studiengebühren. Ich habe sonst nichts abzusetzen, außer die Fahrtkosten und ein oder zwei Bücher. Was ist der Progressionsvorbehalt? Wie gebe ich das in der Steuererklärung an? Was für Belege brauche ich (Arbeitslosenbescheid,...?!)?

wfwbinder  21.11.2010, 15:20
@minkie

Wichtig wäre, was hast Du bis zum Beginn der Arbeitslosigkeit verdient? wie hoch ist das ALG Iseit Juli?

wfwbinder  21.11.2010, 15:26
@wfwbinder

Ach um es einfacher zu machen, wieviel Lohnsteuer wurde Dir in 2010 abgezogen?

minkie 
Beitragsersteller
 21.11.2010, 16:49
@wfwbinder

ich habe ungefähr 2.000 € von 1.1. - 31.05. lohnsteuer bezahlt.

wfwbinder  21.11.2010, 19:42
@minkie

Ich liebe Denksportaufgaben, die die Frager mit einem Blick in Ihre Unterlagen klären könnten.

Ok. 400,- mtl. an Steuern. bedeutet ca. 2.600,- Euro Brutto (wenn keine Kirchensteuer gezahlt wurde). 2.600,- Brutto sind 13.000,- Gesamtbrutto 2010. Netto 1.678,-, oder ca. 1.000,- ALG I mtl.

Da würdest Du ohne die Werbungskosten vom Studium ca. 950,- erstattet bekommen. mit den 3.500,- Werbungskosten ca. 1.400,- Euro

EnnoBecker  21.11.2010, 21:23
@wfwbinder

"Ich liebe Denksportaufgaben, die die Frager mit einem Blick in Ihre Unterlagen klären könnten."
.
Du liebst es auch, sowas für den Frager auszurechnen, nicht wahr? :-)

wfwbinder  21.11.2010, 22:06
@EnnoBecker

Na ja, rechnen geht relativ schnell, kann man auch im Kopf machen. Ich finde eben nur, die Frager könnten, wenn man Hilfe anbietet und nach Details fragt, wenigstens die kompletten Infos liefern

minkie 
Beitragsersteller
 22.11.2010, 12:14
@wfwbinder

Vielen Dank für die ausführliche Berechnung. Es geht mir nicht darum, den Betrag genau auszurechnen, sondern wie ich sicher die Steuererklärung verfassen kann, so dass alles berücksichtigt wurde. Ich bitte um Klärung meiner Fragen. "Was ist der Progressionsvorbehalt? Wie gebe ich das in der Steuererklärung an? Was für Belege brauche ich (Arbeitslosenbescheid,...?!)?"

wfwbinder  22.11.2010, 13:10
@minkie

Na Du trägst es ebenso ein, wie im letzten Jahr. auf die Anlage "N", Wo Du auch DEin Bruttogehalt einträgst. da ist kein Unterschied dazu, wie in einem Jahr in dem Du voll arbeitest.

Progressionsvorbehalt: Bedeutet ncihts anderes, als das steuerfreie Einnahmen für die Ermittlung des Steuersatzes genutzt werden, mit dem das zu versteuernde Einkommen besteuer wird.

Bei Dir bedeutet es, das steuerpflichtige einkommen wird berechnet. Das ALG I dazu gerechnet. Die steuer abgelesen. Der Steuersatz berechnet, dann aber nur auf das zu versteuernde Einkommen angewandt.

minkie 
Beitragsersteller
 22.11.2010, 15:50
@wfwbinder

Okay! Also entsteht dieser Progressionsvorbehalt automatisch bei der Angabe aller Sachverhalte (Bruttoeinkommen, Lohnersatzleistungen,...)?

In welchen Fällen wird die Verlustrechnung angewendet? Die Verlustverrechnung wird dann in Anspruch genommen, wenn ein steuerlicher Verlust entstanden ist?!

wfwbinder  22.11.2010, 16:31
@minkie

Verlustrechnung? Meinst Du Ver,ustvortrag, oder Verlustrücktrag?

Dazu muss ein verlust vorhanden sein, also mehr Ausgaben, als Einnahmen.