Berufsbegleitendes Studium absetzen bei Arbeitslosigkeit?
Hallo Zusammen,
ich habe bis Juni gearbeitet und bin seitdem arbeitslos. Das berufsbegleitende Studium habe ich im WS 2009 begonnen und führe es bis jetzt weiter. Das Studium konnte ich für 2009 als Werbungskosten absetzen. Nun meine Fragen: Inwiefern wirkt sich meine Arbeitslosigkeit auf die Steuererklärung aus? Wie groß sind meine Chancen, dass ich diese Kosten wieder als Werbungskosten in voller Höhe absetzen kann?
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Du kannst noch immer abziehen. Ist auch recht gut für dich, denn schließlich unterliegt ALG I dem Progressionsvorbehalt.
Ohne das Du Summen nennst kann man schecht etwas sagen, aber Abzugsfähig sind die Werbungskosten natürlich.
Ach um es einfacher zu machen, wieviel Lohnsteuer wurde Dir in 2010 abgezogen?
ich habe ungefähr 2.000 € von 1.1. - 31.05. lohnsteuer bezahlt.
Ich liebe Denksportaufgaben, die die Frager mit einem Blick in Ihre Unterlagen klären könnten.
Ok. 400,- mtl. an Steuern. bedeutet ca. 2.600,- Euro Brutto (wenn keine Kirchensteuer gezahlt wurde). 2.600,- Brutto sind 13.000,- Gesamtbrutto 2010. Netto 1.678,-, oder ca. 1.000,- ALG I mtl.
Da würdest Du ohne die Werbungskosten vom Studium ca. 950,- erstattet bekommen. mit den 3.500,- Werbungskosten ca. 1.400,- Euro
"Ich liebe Denksportaufgaben, die die Frager mit einem Blick in Ihre Unterlagen klären könnten."
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Du liebst es auch, sowas für den Frager auszurechnen, nicht wahr? :-)
Na ja, rechnen geht relativ schnell, kann man auch im Kopf machen. Ich finde eben nur, die Frager könnten, wenn man Hilfe anbietet und nach Details fragt, wenigstens die kompletten Infos liefern
Vielen Dank für die ausführliche Berechnung. Es geht mir nicht darum, den Betrag genau auszurechnen, sondern wie ich sicher die Steuererklärung verfassen kann, so dass alles berücksichtigt wurde. Ich bitte um Klärung meiner Fragen. "Was ist der Progressionsvorbehalt? Wie gebe ich das in der Steuererklärung an? Was für Belege brauche ich (Arbeitslosenbescheid,...?!)?"
Na Du trägst es ebenso ein, wie im letzten Jahr. auf die Anlage "N", Wo Du auch DEin Bruttogehalt einträgst. da ist kein Unterschied dazu, wie in einem Jahr in dem Du voll arbeitest.
Progressionsvorbehalt: Bedeutet ncihts anderes, als das steuerfreie Einnahmen für die Ermittlung des Steuersatzes genutzt werden, mit dem das zu versteuernde Einkommen besteuer wird.
Bei Dir bedeutet es, das steuerpflichtige einkommen wird berechnet. Das ALG I dazu gerechnet. Die steuer abgelesen. Der Steuersatz berechnet, dann aber nur auf das zu versteuernde Einkommen angewandt.
Okay! Also entsteht dieser Progressionsvorbehalt automatisch bei der Angabe aller Sachverhalte (Bruttoeinkommen, Lohnersatzleistungen,...)?
In welchen Fällen wird die Verlustrechnung angewendet? Die Verlustverrechnung wird dann in Anspruch genommen, wenn ein steuerlicher Verlust entstanden ist?!
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Summe würde sich unter 4.000 Euro belaufen... ca. 3.500 € für dieses Jahr an Studiengebühren. Ich habe sonst nichts abzusetzen, außer die Fahrtkosten und ein oder zwei Bücher. Was ist der Progressionsvorbehalt? Wie gebe ich das in der Steuererklärung an? Was für Belege brauche ich (Arbeitslosenbescheid,...?!)?