Fahrtkosten als selbstständiger Kurierfahrer (Pakete)?

Hallo,

ich hätte da direkt mehrere Fragen bzgl. der absetzbaren Fahrtkosten als Betriebsausgabe. Zuerstmal einige Grundinformationen:

Einzelunternehmen mit EüR im Nebenerwerb als selbstständiger Kurierfahrer (Pakete), privat PKW wird zur Auslieferung genutzt und ist kein Bestandteil des notwendigen Betriebsvermögens

Ablauf der Tätigkeit:

1. Fahrt Wohnung -> Verteilzentrum (Pakete einladen)

2. Beginn der Paketauslieferung (20-30 Stopps)

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Wohnung

ODER

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Verteilzentrum (Pakete abgeben, die nicht zugestellt werden konnten) -> Wohnung

Meine Fragen:

1. Nach meinem Verständnis handelt es sich um Einsatzwechseltätigkeit und das Verteilzentrum ist keine Tätigkeitsstätte? Ist dies korrekt?

2. Wie müssen die Fahrten dokumentiert werden? Ist es möglich, die einzelnen Strecken während der Auslieferung

(2) zusammenzufassen? Wenn nein, muss bei jedem Eintrag der Kundenname genannt werden oder reicht die Adresse?

3. Wie sind die einzelnen Abschnitte der Fahrten steuerrechtlich und dokumentationstechnisch zu bewerten:

- Sind die "Hinfahrten zum Verteilzentrum" und die "Rückfahrten vom letzten Kunden" ebenfalls den Betriebsausgaben zuzuordnen oder handelt es sich um "Fahrten zur/von Arbeit" und unterliegen der Entfernungspauschale? z.B.:

1. Fahrt Wohnung -> Verteilzentrum ("Dienstreise" oder "Fahrt zur Arbeit" oder zählt dieser Abschnitt auch zur Einsatzwechseltätigkeit?)

2. Paketauslieferung einzellne Stops (Einsatzwechseltätigkeit oder "Dienstreise")

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Wohnung ("Dienstreise" oder "Fahrt zur Arbeit" oder zählt dieser Abschnitt auch zur Einsatzwechseltätigkeit?)

Ich Nutze das integrierte Fahrtenbuch Wiso Steuer-Sparbuch. Dort sind u.a. die Einträge "Dienstreise", "Fahrtätigkeit" und "Einsatzwechseltätigkeit" zu Art der Fahrt auszuwählen.

Besten Dank für Eure Antworten :-)

werbungskosten, Fahrtkosten
Kann man eine ÖPNV Jahreskarte auch bei Teilzeit in der Steuererklärung ansetzten und muss ggf. eine private Nutzung berücksichtigt werden?

Ich fahre nur an zwei Tagen in der Woche mit der Bahn zur Arbeit, daher sind die Kosten für den ÖPNV höher als die Entfernungspauschale. Eine Jahreskarte wäre günstiger als einzelne Tickets für die Fahrten zur Arbeit. Kann ich nun auch trotz Teilzeit die Kosten für die Jahreskarte in der Steuererklärung angeben? Spielt es eine Rolle, ob ich die Jahreskarte außerdem noch privat nutze?

Es gäbe noch eine günstigere Alternative für die Fahrten zur Arbeit: Dies wären Einzeltickets in Verbindung mit der Bahncard 50. Ist das relevant? (Diese Kombination ist für mich aber weniger interessant, weil ich die Jahreskarte auch für etliche private Fahrten nutzen könnte).

Hier nochmal die konkrete Situation:

Mit den 2 Arbeitstagen je Woche ergeben sich ca. 90 Arbeitstage im Jahr. Die Entfernung zum Arbeitsplatz sind 22 km. Das ergäbe eine Entfernungspauschale von 594 Euro.

Sogar die günstigste Ticketvariante (Einzeltickets mit Bahncard 50) liegt mit insgesamt 881,70 Euro über der Entfernungspauschale (7,30 für die einfache Fahrt x 90 Tage + 224,70 Bahncard).

Die Jahreskarte kostet 1.288 Euro. Diese würde ich zusätzlich vsl. 1-2 je Woche auch privat nutzen.

An den 90 Arbeitstagen mit Normalfahrkarte zu fahren wären 1314 Euro (7,30 x 2 x 90).

Ich werde noch weitere Werbungskosten (Berufskleidung und Fortbildung) haben, so dass ich die Werbungskostenpauschle übersteige.

Steuererklärung, werbungskosten, Entfernungspauschale

Meistgelesene Beiträge zum Thema Werbungskosten