Harz IV - Fernstudium - Absetzung als Werbungskosten möglich?
Ich habe einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeit-Job und beziehe zusätzlich ALG II. Nun möchte ich mich mit einem Bachelor-Fernstudium in meinem Ausbildungsberuf fortbilden und dazu ein Fernstudium machen (200,-€/Monat). Lernen würde man dann in der Freizeit und samstags sind Präsenztage. Ich stände dem Arbeitsmarkt also voll zur Verfügung.
Normales Bafög bekomme ich wohl nicht - habe schon mal studiert und bin auch über 30.
Nun habe ich ein bisschen recherchiert und gelesen, dass man bei ALG II im sozialversicherungspflichtigen Job, Fortbildungskosten als Werbungskosten absetzen kann. Eine erste unverbindliche Nachfrage beim Amt wurde negativ beantwortet. Aus meinen Erfahrungen weiß ich aber, dass man da sowieso um alles kämpfen muss und erst nach einigen Widersprüchen etwas genehmigt bekommt.
Wo könnte man sich diesbezüglich beraten lassen oder kennt jemand aus persönlicher Erfahrung diese Prozedur?
4 Antworten
Werbungskosten sind beim Einkommen zu berücksichtigen und mindern die zu zahlende Einkommensteuer. Was Du willst, zielt wohl auf eine ganz andere Richtung. Du willst Dir die Fortbildungskosten von der ARGE bezahlen lassen und zwar indirekt über die Einkommensanrechnung. Nette Idee, aber so etwas bedürfte einer gesetzlichen Grundlage und die ist nicht vorhanden.
Hm also einmal kannst du die Kosten für das Fernstudium am Ende des Jahres bei der Einkommenserklärung als Werbungskosten geltend machen. Was das nun mit ALG 11 zu tun hat, kann ich nicht ganz erkennen. Was ist das denn für ein Fernstudium? Anerkannt? Und wie lange würde das gehen? Also wenn es nur etwa ein Jahr wäre und du auf um die 2000 - 2400 € kommst, kann es sein, dass dir das über einen Bildungskredit finanziert werden könnte. Ich will hier ausdrücklich betonen KÖNNTE EVENTUELL. Dafür muss die Schule bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Da wäre es aber sinnvoller, bei der Schule nachzufragen (zumindest zusätzlich).
Hallo, soweit ich weiss, ist dies möglich. Aber sicherlich wäre hier ein Rat vom Steuerberater hilfreich.
Aufwendungen als Werbungskosten anzusetzen zielt ja darauf ab sein zu versteuerndes Einkommen abzusenken um eine Erstattung zu bekommen. Jetzt stellt sich mir die Frage wurden denn überhaupt nennenswerte Beträge an das FA überwiesen ? Wer keine oder nur wenig an Steuern gezahlt hat kann auch nicht auf eine hohe Erstattung hoffen.