Guten Tag,

ich bin verheiratet, Kfm. Angestellter. Meine Frau ist von Beruf Lehrerin.

Vor einigen Jahren als wir noch nicht verheiratet waren, benötigte meine Frau einen Laptop für die Arbeit, den wir (bzw. sie) erfolgreich als Werbungskosten absetzen konnte.

Leider hat dieser Laptop nun seinen Geist aufgegeben und ich habe im Internet schnell einen neuen bestellt, da das Schuljahr nun wieder beginnt uns sie ihn dringend braucht.

Die Rechnung für den Laptop ist jedoch an mich ausgestellt worden. Kann meine Frau die Rechnung nun trotzdem als Beleg in der Anlage N unserer gemeinsamen Steuererklärung nutzen?

Ich bin mir da sehr unsicher. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Verba