Guten Tag, heute kam der Einkommensteuerbescheid meines Vaters, in welchem die handwerklichen Dienstleistungen für den Außenputz (gesamtes Haus) und der Austausch der Fenster (in seiner Wohnung) nicht anerkannt wurde. Begründung war: Er sei nicht der Eigentümer. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bin ich, Tochter, die neue Eigentümerin. Ich bewohne das Dachgeschoss, mein Vater wohnt im Erdgeschoss (mit lebenslangem unentgeltlichem Wohnrecht). Er hat die Kosten für den Außenputz des gesamten Hauses und auch den Austausch der Fenster (seiner Wohnung) gezahlt. Hat das Finanzamt Recht, sind die Kosten nicht absetzbar oder soll ich Einspruch einlegen?