Doppelte Haushaltsführung: Wie Untervermietung eigener Wohnung an Partnerin steuerlich berücksichtigen?

Hallo,

seit September 2016 habe ich eine berufliche Zweitwohnung im Ort meiner Arbeitsstätte nahe Köln. Meinen Erstwohnsitz habe ich seit über 10 Jahren in München, da dort nach wie vor mein Lebensmittelpunkt ist (Partnerin, Freundeskreis etc.). Ich fahre fast jedes Wochenende nach München zu meiner Partnerin. Sie ist 3 Monate vor Aufnahme meiner Tätigkeit bei Köln aus Ihrer Weg zu mir in meine Wohnung gezogen, wo wir seither meinen bestehenden Hausstand gemeinsam nutzen. Während der Probezeit habe ich zunächst eine kleine möblierte Wohnung am Tätigkeitsort bewohnt und danach ein Mini-Apartment (21 qm) bezogen und günstig eingerichtet.

Meine Partnerin (sie ist Juristin) hat auf einen Untermietvertrag mit mir bestanden, um im Falle von Beziehungs-Problemen nicht vor die Tür gesetzt werden zu können. Es läuft jedoch glücklicherweise sehr gut und wir verbringen fast jedes Wochenende in unserer Wohnung in München, an der ich mich auch mit 15% beteilige.

Als Hauptmieter zahle ich nach wie vor die Miete an den Vermieter. Sie überweist mir die Untermiete und ich überweise ihr die 15% zurück. WIr machen es so, damit anhand der Überweisung meine Beteiligung sichtbar und belegbar wird.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich tatsächlich die Miete, die mir meine Freundin überweist, als Mieteinnahme (Einnahme aus Vermietung und Verpachtung) in der Steuererklärung angeben muss. Denn ich zahle die Miete ja selber an den Vermieter, so dass es ein Nullsummenspiel ist und ich demnach keine tatsächlichen Einnahmen daraus habe. Im Gegenteil zahle ich ja sogar die 15% Anteil.

Ich wäre über eine klärende Antwort dazu, wie ich es am besten handhaben kann und muss sehr dankbar.

Steuererklärung, doppelte Haushaltsführung, Untervermietung, Untermiete
Ich werde meinen Lebensmittelpunkt verlagern, kann ich die Umzugskostenpauschale geltend machen?

Hallo,

Beending der Doppelten Haushaltsführung,

berufsbedingt habe ich in Hamburg eine Zweitwohnung bezogen. Mein Hauptwohnsitz ist in Aachen. Die gesamten Kosten kann für die Begründung des Hauptwohnsites (Wohnungssuche, Unterkunft, Hausrat, Verpflegunsmehraufwendungen etc.) kann ich also im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen.

Nach erfolgreich abgelaufener Probezeit möchte ich nun endgültig nach Hamburg ziehen und dort also meinen Hauptwohnsitz einrichten. Die Zweitwohnung bei der es sich um eine kleine möblierte Wohnung gehandelt hat, werde ich aufgeben.

So wie ich verstehe kann ich die ganzen Kosten die für die Begründung, der Beendigung oder des Wechsels einer Doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Dies bedeutet Kosten des Umzugs von der Zweitwohnung nach der neuen Hauptwohnung in Aachen sowie die Kosten für den Umzug von der bisherigen Hauptwohnung in die neue Hauptwohnung in hamburg. Ist dies korrekt?

Des Weiteren habe ich aber gelesen, dass die Umzugskostenpauschale im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht anerkannt wird.

Das heisst es würde in meinem Fall alle kosten wie oben beschrieben anerkannt werden, mit der Ausnahme allerdings das eine Werbungskostenpauschale nicht in Ansatz gebracht werden kann.

Sind alle Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zu deklarieren oder muss ich die Umzugskosten für die Verlagerung des bisherigen lebensmittelpunktes separat geltend machen?

vielen dank im voraus.

Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung

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