Grenzgänger DE-CH: Überweisungsgebühren als Werbungskosten?
Hallo,
mal angenommen man ist Grenzgänger, das heisst man wohnt und lebt in Deutschland (und wird auch hier besteuert), arbeitet aber in der Schweiz und verdient Schweizer Franken welche vom Arbeitgeber auf ein Konto bei einer Schweizer Bank überwiesen werden.
Da man jedoch die meisten Ausgaben in Deutschland hat, muss man logischerweise das Einkommen (bzw. einen Teil davon) auf ein deutsches Girokonto transferieren.
Vom Wechselkurs her am sinnvollsten ist die klassiche Auslandsüberweisung. Für diese fallen jedoch Gebühren kann, ca. 15 Euro pro Überweisung. Würde also bei 12 Gehaltseingängen pro Jahr immerhin 180 Euro ausmachen.
Jetzt stellt sich die Frage, ob das nicht klassische Werbungskosten sind? Normale Kontoführungsgebühren kann man schliesslich (wenn man sie nachweist) auch in entsprecher Höhe absetzen.
Ich bedanke mich für konkreten Input als auch Brainstorming.
3 Antworten
WEnn Du DEin Geld bekommen hast (schweizer Konto), ist alles was danach läuft Dein privates Problem.
Würde der Arbeitgeber nach Deutschland überweisen wäre das anders. Da wäre, das, was es Dich kostet Dein Geld zu bekommen, Werbungskosten.
Hallo exifdata,
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt ! ;-))
Ausgaben müssen lediglich einen nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem Beruf haben, bzw. die Aufwendungen sollen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit des Arbeitnehmers stehen. (>BFH vom 1.10.1982 - BStBl 1983 II S. 17)
Ich würde einfach mal diese Kosten als Werbungskosten ansetzen, was soll schon passieren ? Möglicherweise kommt der Rotstift zum Einsatz, gut - dann bist du zwar nicht finanziell aber um eine Erfahrung reicher ! ;-)) K.
Das sind Kosten privater Lebenshaltung. Für die gibt es keinen einzigen Cent Steuererstattung.