Mein Vermieter verweigert den Energieausweis. Hat das Sozialamt rechtliche Möglichkeiten den Vermieter aufzufordern?
2 Antworten
bommel2014: Leider fehlt bei in Deiner Frage eine weitere Sachverhaltsbeschreibung mit der Funktion Weitere Details hinzufügen. Mir ist daher nicht klar, warum Du meinst, einen Energieausweis zu bekommen oder ein Einsichtsrecht dazu zu haben. Schreibe das mal bitte!
Das Sozialamt dürfte sich wenig für diesen Ausweis interessieren.
Mehr zum Energieausweis kannst Du z. B. hier nachlesen:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/energieausweis.html
Dein Vermieter ist laut Energieeinsparverordnung dazu verpflichtet, den Ausweis bei Bedarf vorzulegen. Die Anlaufstelle für deine Beschwerde (bzw. für das Sozialamt) ist da glaube ich die zuständige Bauaufsichtsbehörde, mach dich da mal für dein Bundesland schlau.
Das sitmmt nur dann, wenn der Mietvertrag nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung für den Energieausweis geschlossen wurde.