Ich hatte auf dem Heimweg von meinem Ehrenamt einen Ausparkunfall (Auto gegen Mauer) bei dem doch ein erheblicher Sachschaden am Auto entstanden ist, die Mauer hat nichts abbekommen. Ich erhalte keine Aufwandsentschädigung und keine Fahrtkostenerstattung durch den Verein.

Ich weiß, dass man Unfallkosten auf dem Weg von der/ zur Arbeit steuerlich absetzen kann. Gilt das auch bei Wegunfällen beim Ehrenamt? Kann ich die Reparaturkosten steurlich absetzen? Und wenn ja: wie?