Was zählt alles zum jährlichen Bruttoarbeitseinkommen dazu?

2 Antworten

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In der Steuererklärung addierst du dieses nicht, sondern trägst die freiberufliche Tätigkeit im entsprechenden Formularfeld (ist ein anderes als Erträge durch unselbstständige Tätigkeit) ein. Das addieren übernimmt dann das Finanzamt für dich.


Tweety123 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 18:10

"...addierst du dieses nicht...". Das dachte ich mir doch, dass man diese beiden Einkunftsarten nicht vermischen darf. Danke für die schnelle Antwort :)

Du verdienst "ein paar Euro" dazu.

Was sind für Dich ein paar Euro? 100,- Euro im Jahr? dann vergiss es.

100,- Euro im Monat, dann sind es Einkünfte. Du kannst davon aber dann auch Deine Kosten (Druckerpapier, Schreibbedarf anteilig Computer/Drucker, evtuelle Reisekosten) abziehen. Das Ergebnis über die Anlage "S" (selbständige Arbeit, weil Autoren freiberufler sind) in die Einkommensteuererklärung.

Da Verlage Unternehmen sind, wäre eventuell sogar zu überlegen, ob die allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes angewendet werden, weil Du die Steuer extra berechnen kannst, aber damit den Vorsteuerabzug hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986