Frist vom Finanzamt Belege vorlegen

4 Antworten

Hallo, ich habe nun nicht alle Antworten von A - Z gelesen, deshalb nur noch einen Rat von mir.

Falls du mit deinen Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ( Wäschekosten, Kosten die durch die Bewerbungsgespräche entstanden) nicht mindestens über 1000,- Euro kommst, dann erspare dir den Aufwand. Es sei denn, du bist verpflichtet eine solche Erklärung einzureichen. Welche Stkl. hast du denn oder hast du Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte ? K.

Du läßt uns im Unklaren darüber, worum es genau geht. Bei den Kosten für Bewerbungsgespräche kann man das noch nachvollziehen, bei der Wäsche aber nicht. Das ist -von Ausnahmefällen abgesehen- etwas was zur privaten Lebensführung gehört.

Wenn Du Belege nicht vorlegst, werden offenbar von Dir angesetzte Werbungskosten nicht anerkannt. Dann lernst Du daraus, künftig Belege zu sammeln!


Zitterbacke  23.01.2014, 17:11

Kann ich Augentropfen auch ansetzen. ?? ;-)))

Ich setze lieber meinen Rumtopf an.

Privatier59  23.01.2014, 17:15
@Zitterbacke

Aha, setzt Du den als Arbeitsmittel ab? Das hätte allenfalls Hans Albers geschafft.

astk15 
Beitragsersteller
 23.01.2014, 17:45

Endschuldigung für die Unklarheiten .

Also ich bekamm heute den Brief vom Finanzamt, ich sollte meine Werbungskosten mit Belegen vorlegen.

ich habe meine Steuererklärung mit Wisosteuersoftware erledigt. dort habe ich eingegeben : Kosten für Bewerbungen, Anzahl der Waschladungen der Arbeits wäsche Sowie Trocknen und Bügeln. (WIE KANN ICH SOWAS Z.B BELEGEN ? ) oder auch fahrten zu Bewerbungsgesprächen, habe ich 70 € angegeben was aber bestimmt noch viel mehr war. aber was soll ich denen da vorlegen ? irgendnen Bankbuchung für nen vollen Tank werden die ja wohl kaum Aktzeptieren oder ?

ich hab jetzt nur angst das wen ich diese sachen nicht belegen kann. oder mich nicht dort melde das es so ist wie z.b im Fernsehn das man im knast kommt oder ein leben lang schulden hat.

ich selbst bin noch relativ jung und es ist wie gesagt die erste steuererklärung und habe nie dran gedacht irgendwelche rechnungen wie für arbeitskleidung aufzuheben.

ich hörte nur von kollegen mann muss eine steuererklärung machen, sonnst gibt es ärger. dann hab ich mir die software gekauft alles nachanleitung gemacht, und nun der Brief von denen.

Kevin1905  23.01.2014, 17:51
@astk15

Kosten für Bewerbungen

Papier, Druckertinte, Umschläge, Fotos, Porto

Anzahl der Waschladungen der Arbeits wäsche Sowie Trocknen und Bügeln. (WIE KANN ICH SOWAS Z.B BELEGEN ? )

Bist du Handwerker oder dergleichen, dass du Arbeitswäsche hast?

oder auch fahrten zu Bewerbungsgesprächen, habe ich 70 € angegeben was aber bestimmt noch viel mehr war.

Fahrtenbuch z.B.

ich hörte nur von kollegen mann muss eine steuererklärung machen, sonnst gibt es ärger.

Wenn ausschließlich Arbeitslohn bezogen wurde, keine Freibeträge etc. eingetragen sind und das FA dich nicht zur Abgabe der Erklärung auffordert, besteht dazu keine Pflicht (vgl. § 46 Abs. 2 EStG).

Wenn deine Werbungskosten in Summe 1.000,- € nicht übersteigen, macht es auch keinen Sinn hier irgendwie etwas zu sammeln. Die Ausgaben wären durch die Pauschale gedeckt.

Endschuldigung für die Unklarheiten .

Also ich bekamm heute den Brief vom Finanzamt, ich sollte meine Werbungskosten mit Belegen vorlegen.

ich habe meine Steuererklärung mit Wisosteuersoftware erledigt. dort habe ich eingegeben : Kosten für Bewerbungen, Anzahl der Waschladungen der Arbeits wäsche Sowie Trocknen und Bügeln. (WIE KANN ICH SOWAS Z.B BELEGEN ? ) oder auch fahrten zu Bewerbungsgesprächen, habe ich 70 € angegeben was aber bestimmt noch viel mehr war. aber was soll ich denen da vorlegen ? irgendnen Bankbuchung für nen vollen Tank werden die ja wohl kaum Aktzeptieren oder ?

ich hab jetzt nur angst das wen ich diese sachen nicht belegen kann. oder mich nicht dort melde das es so ist wie z.b im Fernsehn das man im knast kommt oder ein leben lang schulden hat.

ich selbst bin noch relativ jung und es ist wie gesagt die erste steuererklärung und habe nie dran gedacht irgendwelche rechnungen wie für arbeitskleidung aufzuheben.

ich hörte nur von kollegen mann muss eine steuererklärung machen, sonnst gibt es ärger. dann hab ich mir die software gekauft alles nachanleitung gemacht, und nun der Brief von denen.


Privatier59  23.01.2014, 17:45

im Fernsehn das man im knast kommt oder ein leben lang schulden hat.

Na, nur mal Ruhe bewahren: Das Schlimmste was Dir passieren kann ist, dass die Kosten nicht anerkannt werden.

Bei den Bewerbungsgesprächen legst Du eben dar, wo Du wohin gefahren bist, ermittelst die gefahrenen Kilometer und setzt 30 Cent je Kilometer an.

Und bei der Arbeitswäsche rechnest Du Dir aus, wieviel Wäschgänge das waren. Hier werden die Kosten mit ca. 50 Cent bis 4 Euro pro Waschgang angegeben, frag mich nicht, was davon zutreffend ist:

http://www.gutefrage.net/frage/waschmaschine---kosten-pro-waschgang

Leider ist deine Frage sehr unklar und allgemein formuliert. Allgemein ist etwas wegzuwerfen immer eine schlechte Idee - das Finanzamt kann glaube ich bis zu 3 Jahre rückwirkend Belege anfordern.

Am besten rufst du deinen Bearbeiter an und klärst was du genau brauchst und was passiert wenn du nicht alles parat hast. Zur Not auch einfach alles hinschicken was du hast und schriftlich erklären, dass der Rest fehlt - du wirst ja sehen welche Konsequenzen das hat und was anderes kannst du jetzt auch nicht mehr machen.


astk15 
Beitragsersteller
 23.01.2014, 17:44

Endschuldigung für die Unklarheiten .

Also ich bekamm heute den Brief vom Finanzamt, ich sollte meine Werbungskosten mit Belegen vorlegen.

ich habe meine Steuererklärung mit Wisosteuersoftware erledigt. dort habe ich eingegeben : Kosten für Bewerbungen, Anzahl der Waschladungen der Arbeits wäsche Sowie Trocknen und Bügeln. (WIE KANN ICH SOWAS Z.B BELEGEN ? ) oder auch fahrten zu Bewerbungsgesprächen, habe ich 70 € angegeben was aber bestimmt noch viel mehr war. aber was soll ich denen da vorlegen ? irgendnen Bankbuchung für nen vollen Tank werden die ja wohl kaum Aktzeptieren oder ?

ich hab jetzt nur angst das wen ich diese sachen nicht belegen kann. oder mich nicht dort melde das es so ist wie z.b im Fernsehn das man im knast kommt oder ein leben lang schulden hat.

ich selbst bin noch relativ jung und es ist wie gesagt die erste steuererklärung und habe nie dran gedacht irgendwelche rechnungen wie für arbeitskleidung aufzuheben.

ich hörte nur von kollegen mann muss eine steuererklärung machen, sonnst gibt es ärger. dann hab ich mir die software gekauft alles nachanleitung gemacht, und nun der Brief von denen.

Eilenburger  07.02.2014, 15:09
@astk15

Also soweit so gut - alle Belege die du da hast einreichen und den Rest schriftlich erklären, was du nicht belegen kannst. Beim Tanken brauchst du Kassenbon.

Ansonsten, wenn irgendetwas nicht passt und deswegen nicht angerechnet wird, sind die Beträge so niedrig, dass man dafür garantiert nicht ins Gefängnis kommt oder Schulden hat!

Hauptsache du schickt irgendwas hin - das ist besser als sich nicht zu melden.