Häusliches Arbeitszimmer als LKW-Fahrer in der Einkommensteuererklärung
Einen schönen guten Abend,
wie der Frage zu entnehmen ist, bin ich LKW-Fahrer. Ich bin Arbeitnehmer und fahre morgens 40 km zu meinem LKW und setze diesen Weg auch als Fahrtkosten an. Anschließend prüfe ich die mir zugestellten Aufträge auf meinem Tablet, welches von der Firma ist. Und auch nach Feierabend habe ich noch "Papierkram" zu erledigen. Das mache ich alles in meinem Führerhaus. Jetzt zu meiner eigentlich Frage: Sollte ich diese Tätigkeiten zuhause in meinem Büro machen, kann ich dann ein häusliches Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung absetzen? An dem Ort, wo der LKW steht, habe ich keine Möglichkeit diese Arbeiten zu erledigen, außer in meinem Führerhaus.
Danke im Voraus.
3 Antworten
Eure Antworten könnte dieses Urteil hier generell ändern:
https://www.korte-partner.de/arbeitszimmer-und-fahrtkosten-bei-flugbegleiterinnen/
Zumindest für Trucker welche so gut wie nie in der Firma sind, egal ob Heimschläfer (LKW in Nähe von zu Hause geparkt) oder Fernfahrer.
Hier das endgültige Urteil zu der Sache:
BFH, Urteil v. 03.04.2019 - VI R 46/17
Meines Erachtens auf viele Trucker vollumfänglich anwendbar.
Noch ergänzend:
Pägnant, Arbeiter welche eben nicht in der Firma sind.
Selbst wenn die Firma keinen Arbeitsplatz stellt dürfte es schwierig werden, aber für Fahrer die gar nicht erst in die Firma kommen kann dieses Urteil wegweisend sein.
Sollte ich diese Tätigkeiten zuhause in meinem Büro machen, kann ich dann ein häusliches Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung absetzen?
Nein. Du müsstest belegen, dass dein Arbeitgeber dir tatsächlich keinen anderen Artbeitsplatz für den Papierkram zur Verfügung stellt, etwa den Aufenthaltsraum in der Spedition.
Und tatsächlich machen diese Arbeiten keinesfalls den inhaltlichen oder qualitativen Schwerpunkt, gar den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit aus: Der betsht unzweifelhaft in Fahren, Warten, Be- und Entladen :-O
Das würde rundheraus abgelehnt :-(
G imager761
Niemand wird Dir glauben, dass Du ein Arbeitszimmer benötigst. Am wenigsten die Finanzverwaltung.
Du kannst das natürlich weiterhin behaupten. Aber wundere Dich nicht über die Strafanzeige, wenn sich bei Nachschau herausstellt, dass das angebliche Arbeitszimmer ein Hobbyraum o.a. ist.
Du verstehst nicht. Entweder Du hast oder Du hast kein Arbeitszimmer.
Falsch wäre versuchter Steuerbetrug.
An sich schade. Aber dann danke ich euch für die schnellen Antworten.
Schade ist nur, dass es immer noch Leute gibt, die bescheissen wollen. Gut ist, dass Du nicht zu denen gehörst.
Es geht darum, ob ich es machen kann. Das beinhaltet auch, dass ich es noch nicht gemacht habe. Ich frage ja, weil ich nichts falsch machen will.