Autounfall mit Sachschaden auf dem Weg vom Ehrenamt steuerlich absetzbar
Ich hatte auf dem Heimweg von meinem Ehrenamt einen Ausparkunfall (Auto gegen Mauer) bei dem doch ein erheblicher Sachschaden am Auto entstanden ist, die Mauer hat nichts abbekommen. Ich erhalte keine Aufwandsentschädigung und keine Fahrtkostenerstattung durch den Verein.
Ich weiß, dass man Unfallkosten auf dem Weg von der/ zur Arbeit steuerlich absetzen kann. Gilt das auch bei Wegunfällen beim Ehrenamt? Kann ich die Reparaturkosten steurlich absetzen? Und wenn ja: wie?
1 Antwort
Vereine haben häufig so genannte "Fahrzeug Zusatzversicherungen". Die sind zwar im Wesentlichen dafür gedacht, bei Fahrten zu Sportveranstaltungen für selbstverschuldete Unfälle einzutreten, aber ich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass sie auch bei Deinem Ehrenamt zuständig ist. Also frage den Verein.
Wenn es nichts zu holen gibt, bleiben Dir vermutlich nur die außergewöhnlichen Belastungen, da passen die Unfallkosten aber auch hinein, wenn es auf dem Weg in den Urlaub passiert.