Fehler im Mietvertrag was gilt Nebenkostenpauschale/Vorauszahlung?
Meine ehemalige Vermieter (Hauptmieter) verlangen gerade von mir anteilig Geld für die Nebenkostenabrechnung. Jetzt habe ich gesehen, dass im Mietvertrag sowohl eine Vorauszahlung von 96€ als auch eine pauschale von 96€ gelistet ist. Ich habe aber nur Kaltmiete+96€ gezahlt. Ich nehme dass meine Vermieter einfach den Unterschied zwischen einer pauschale und einer Vorauszahlung nicht kennen. Welches von beiden gilt nun?
Falls die Vorauszahlung gilt, ist es dann nicht auch illegal, dass sie nicht an mich weitergeleitet haben als sich der Stromabschlag geändert hat? Wenn es eine Vorauszahlung wäre dürfen sie ja nicht mehr von mir verlangen als sie tatsächlich bezahlen. Wenn es eine pauschale ist dürfen sie das, dürfen von mir aber keine Abrechnung verlangen, oder?
1 Antwort
Dann hättest Du fragen sollen , was nun gilt, als Du den Mietvertrag unterschrieben hast. Was Nebenkosten betrifft hat man ein Jahr Zeit um zu widersprechen. Bei einer Pauschale dürfte er nichts mehr verlangen. Ich vermute es handelt sich um eine Vorauszahlung, wie es allgemein üblich ist. Sie können ja nicht wissen wieviel Strom Du brauchst.