Der Vermieter teilte mir mit, dass mein Sohn (30) bei mir nicht wohnen dürfe bzw. wollte mein Sohn wieder bei mir einziehen, der Vermieter wollte aber die sog. Wohnungsgeberbestätigung nicht unterschreiben mit der Begründung:

,,leider können wir keine Wohnungsgeberbestätigung zur verfügung stellen, da es sich um geförderten Wohnraum handelt, der den Personenkreis bei einem Bezug eingrenzt."

Wir sind damals zur viert eingezogen und ( ich und meine 3 Kinder), deswegen verstehe ich nicht inwiefern wir jetzt zu viele Personen wären.

Kann ich dagegen irgendetwas machen?