Vermieter lässt Sohn nicht bei mir Wohnen (Hartz IV)?
Der Vermieter teilte mir mit, dass mein Sohn (30) bei mir nicht wohnen dürfe bzw. wollte mein Sohn wieder bei mir einziehen, der Vermieter wollte aber die sog. Wohnungsgeberbestätigung nicht unterschreiben mit der Begründung:
,,leider können wir keine Wohnungsgeberbestätigung zur verfügung stellen, da es sich um geförderten Wohnraum handelt, der den Personenkreis bei einem Bezug eingrenzt."
Wir sind damals zur viert eingezogen und ( ich und meine 3 Kinder), deswegen verstehe ich nicht inwiefern wir jetzt zu viele Personen wären.
Kann ich dagegen irgendetwas machen?
3 Antworten
Meines Wissens nach ..... auch bei gefördertem Wohnraum kannst Du Deinen Sohn problemlos bei Dir einziehen lassen, soweit dadurch die Wohnung nicht als überbelegt gilt :
Die Wohnungsgeberbescheinigung kannst Du selbst ausstellen , denn in diesem Fall bist Du Wohnungsgeber.
Kann er nur wenn der Sohn erwachsen ist und die Wohnung zu klein.
Ja kann schon sein, die Vermietung ist an Bedingungen geknüpft und wahrscheinlich erfüllen sie diese nicht mehr. Außerdem muss der Vermieter die Wohnungsgeberbescheinigung nur an die Mieter ausstellen. Ihr Sohn ist kein Mieter, wenn müssten sie die Bescheinigung ausstellen.
Sie müssten prüfen welche Voraussetzungen in ihrem Bundesland an die Wohnung geknüpft sind.