Wie lange muss ich den in einer Wohnung bleiben?

2 Antworten

Und vielleicht möchtest du dort Mitglied werden:

https://mietervereinigung.at/News/841/38060/Wohnen-in-einer-WG-die-wichtigsten-Infos-zur-Wohngemeinschaft

Was steht jetzt genau drin zum Thema Kündigung in deinem Vertrag?


HelpMe332 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 01:03

Hallo GrafRotz , danke für deine Antwort , das steht in dem Mietvertrag :

Das Mietverhältnis beginnt am 01. September 2020 und wird auf die Dauer von 3

Jahren abgeschlossen, sodass es am 31. August 2023 endet ohne, dass es einer

Aufkündigung bedarf. Jedoch besteht die Möglichkeit den Mietvertrag einvernehmlich

zu verlängern. Um das Mietverhältnis nach der Vertragsdauer weiter aufrecht zu

halten, bedarf es einer Verlängerung in Schriftform.

Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer

dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten zu kündigen

Das muss im Vertrag stehen, und zwar unter dem Punkt "Kündigung". Dort kann ein beidseitiger Kündigungsverzicht eingetragen sein. Bitte nochmal genau nachlesen.


HelpMe332 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 01:04

Ok, dort steht wirklick nichts außer das ich kündigen kann wenn ich es 3 Monate im voraus ankündige... Ich muss wieder mit meinem Mieter darüber sprechen :(

vor10tagen  14.01.2021, 12:27
@HelpMe332

Du hast GrafRotz geantwortet, dass du ein Mietverhältnis mit einer 3-jährigen Laufzeit hast. Deshalb endet dein Vertrag frühestens am 31.08.2023. Wenn dein Vermieter dir entgegenkommt und die Laufzeit auf 1 Jahr verkürzt, kannst du froh sein. Die 3-monatige Kündigungsfrist bezieht sich auf die Zeit NACH dem 31.08.2023.