Jobcenter bewilligt rückwirkend Darlehen 2300€ ab 1.8 für Mietschulden - die dann am 10.08 vom Opa beglichen wurden? Was tun?

Hallo,

Ich beziehe Bürgergeld ehemals Hartz 4 seit 7 Jahren.

Seit 6 Jahren bezahlt mir das Jobcenter eine Wohnung.

Innerhalb von 6 Jahren bin ich durch Mietschulden und nicht begleichen von Nebenkostenabrechnung & 2 Mietrückständen auf ca 2300€ Mietschulden gekommen.

Ende Mai 2023 drohte mir eine fristlose Kündigung wenn der Betrag nicht sofort oder in Raten überwiesen wird.

Seit 2016 habe ich auch einen gesetzlichen Betreuer der mir aufgrund einer Erkrankung die Leistungen vom Jobcenter beantragt hat.

Im dritten Quartal 2022 gab es einen Betreuerwechsel.

2023 hat der Betreuer das Bürgergeld fristgerecht angefordert, allerdings kam ein Schreiben zurück dass noch Kontoauszüge fehlten.

Der Betreuer ist Anwalt und die Angestellte macht den Betreuerjob, sie hat mich dazu aufgefordert sehr kurzfristig (1 Tag bevor sie in Urlaub fliegt) ihr Kontoauszüge zu bringen & ihr NK Kosten Abrechnung zu schicken. Die Zeit hatte ich nicht.

Somit kam mein Bürgergeld 1 Monat später rückwirkend

Der entscheidende Punkt:

Von Seite des Betreuers wurde Antrag auf Darlehen zur Begleichung der Mietschulden gestellt, den ich komplett vergessen habe, ich habe dem Sachbearbeiter beim Jobcenter nur dir fehlenden Kontoauszüge geschickt (der Betreuer konnte einige Kontoauszüge nicht anfordern da er teilweise Probleme hat mit meiner Bank)

Noch ein wichtiger Punkt:

Gleichzeitig zur Antragstellung auf ein Darlehen zum Bezahlen der 2300€~ an Mietkosten am den Vermieter hat mich die Betreuung darauf aufmerksam gemacht ob ich denn nicht irgendwo das Geld für die Mietschulden auftreiben könnte. Dafür hat mir die Angestellte von meinem Betreuer eine Frist gesetzt...

Der einzige der zu dieser Zeit in Frage käme war mein Opa, er gab mir das Geld in bar, ich habe es meinem Vermieter am 10.08.2023 gegeben & quittieren lassen

Vor ein paar Tagen kam nun endlich der Bewilligungsbescheid was toll war ... Aber es kam auch der Bewilligungsbescheid für ein Darlehen zum Überweisen der Miete rückwirkend.

Seit dem 1.08. bezahle ich dann 25€ monatlich an das Jobcenter, für das 2300€ Darlehen, gleichzeitig habe ich aber meinem Vermieter am 10.08. das fehlende Geld schon bar gegeben & das Jobcenter überweist ihm nochmal das Geld, also hat er es quasi doppelt.

Was ist nun zu tun?

Anwalt, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld, Betreuung, jobcenter, Miete, Mieter, Mietrecht, Schulden, vermieter, Betreuer, Mietschulden
Darf mein Vermieter mein Auszugsdatum ändern trotz telefonischer zusage?

Hallo,

ich habe meine jetzige Wohnung zum 01.07.23 gekündigt weil es viele Probleme mit dem Vermieter gab.

  • Rassistische Äusserungen
  • Das ganze Haus hat ein Wasserschaden
  • Schimmelbefall
  • ständig fällt das warm Wasser und die Heizung aus
  • keine Renovierungsarbeit trotz ständiger anfrage vom Ganzem Haus
  • laute Nachbarn ohne Rücksicht
  • etc.

für mich sind diese ganzen Probleme zu viel geworden darauf hin habe ich die Kündigung geschrieben abgeschickt und dem Vermieter nochmal telefonisch Bescheid gegeben.

In der Kündigung sowie telefonisch habe ich dem Vermieter von dem Auszugsdatum (01.07.) berichtet und auch erfragt ob ein Nachmieter gesucht werden kann, da die 3 Monatsfrist nicht eingehalten wurde. Er bestätigte mir telefonisch das es kein Problem sei und das er mich auch aus der Wohnung möchte weil ich nicht Deutsch bin.

Für mich ist das kein Problem da ich die schnauze voll habe.

Ich suche nach Nachmietern und leite die weiter zum Vermieter. Er lehnt die ab wegen Herkunft oder wegen Sozial einkommen.

Wieder rief ich ihn an und erklärte wenn es ihm nicht passt dann solle er selbst einen Nachmieter finden.

Tage danach kam die Künigungsbestätigung vom Vermieter an und darin steht das Auszugsdatum wäre der 31.08. was ich nicht mitmachen kann und nicht werde.

Meine neue Wohnung wurde mir festzugesagt und der Einzug wurde geplant und nach den ganzen Problemen vom Vermieter will und möchte ich hier nicht mehr wohnen.

Ich bin ratlos und brauche Hilfe :(

liebe grüße

x.21

Miete, Recht, vermieter, WOHNRECHT, wohnung, Auszug, Mieterrecht, Vermieterrecht
Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag

Meistgelesene Beiträge zum Thema Miete