Welchen rechtlichen Wert hat eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Hat so ein informeller Wisch eigentlich irgendeinen rechtlichen Wert, wenn man zum Beispiel vor Gericht beweisen will, dass man tatsächlich keine Mietschulden hat?
Beziehungsweise: wenn man als Vermieter diese Bescheiningung ausstellt, obwohl der Mieter Mietschulden hat (guter Freund, braucht ne neue Wohnung und man selbst ist froh wenn er aus der Wohnung raus ist), kann der Mieter diese dann rechtlich verwenden und sagen er müsste die alten Mietschulden nicht nachzahlen, da man ihm ja bestätigt hat dass er keine hätte?
Ich hoffe ihr versteht meine Frage ;)