Vermieter verlangt für die Nutzung eines Kellers zusätzlich Miete?
Mein Vermieter verlangt zusätzlich zur Miete 50 Euro für den Keller, der eigentlich zur Wohnung gehört. Ist das statthaft?
6 Antworten
Kommt drauf an, wann der Vermieter die verlangt:
Wenn der Mietvertrag abgeschlossen ist und der Keller als Wohnungsbestandteil ohne zusätzliche Berechnung erwähnt wird ist es für den Vermieter zu spät Geld für den Keller zu verlangen.
In allen anderen Fällen darf ein Vermieter zusätzlich Geld für den Kellerverschlag verlangen. Mir ist insofern nicht bekannt, dass es irgendwo in Deutschland regionale Regelungen geben würde wonach Kellerverschläge kostenfrei überlassen werden müssen.
Steht der Keller im Mietvertrag? Wenn nein, kann er natürlich für den Keller zusätzliche Miete verlangen, wenn du ihn brauchst.
Wenn der Kellerraum nicht via Mietvertrag in selbigem eingeschlossen ist, kann ein Vermieter dafür zusätzliche Überlassungskosten verlangen.
Und welchen Grund gibt er vor?
das sollten sie noch nachfügen, ansonsten kann man da nicht richtig drauf anworten wegen fehlender Details
"der eigentlich zur Wohnung gehört"
Mich stört das Wort "eigentlich"!
Steht der Keller im Wohnraummietvertrag mit drin oder nicht???
Das ist die für Eigentumswohnungen übliche Formulierung. Fürs Mietrecht ist die natürlich ohne Aussagekraft.