Übernimmt Sozialamt/Grundsicherung Miete nach Todesfall ?
Hallo,
ich habe da mal die eine oder andere frage und hoffe das mir hier weiter geholfen werden kann.
Mein Opa ist am 29.12.2009 verstorben und lebte bis dahin in einer kleinen Wohnung die von der Grundsicherung bzw. Sozialamt übernommen wurde.Den restlichen Lebensunterhalt bestritt er durch eine kleine Witwerrente und seine Rente, welche aber durch den Tod hinfällig geworden ist.
Meine Mutter und mein Onkel A beziehen ALG2 mein anderer Onkel B wiederum hat eine Arbeit, ist verheiratet und lebt mit seiner Frau in einer gekauften Wohung welche aber noch abbezahlt wird. Die Bestattungskosten werden teilweise vom Amt übernommen, den rest muss Onkel B selbst zahlen. Soweit auch kein Problem und jetzt zu meiner eigentlichen Frage.
Wir haben die Wohnung von meinem Opa zum 01.04.2010 gekündigt doch bis dahin wären es ja noch 3 Mieten. Wer ist für die Übernahme zuständig ? Wir bzw meine Mutter etc. oder übernimmt auch das Amt die kommenden 3 Mieten, da die Mieter ja vorher auch vom Amt übernommen wurde !?!?
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Lg
1 Antwort
Das sind die Erben Deines Opa.
Die Miete muss von dem bezahlt werden, was Dein Opa noch hat. Wer ihn also beerbt, muss die Miete zahlen. Wenn nichts da ist, was den Wert repräsentiert, dann müssen alle gesetzlichen Erben, also erstmal Deine Mutter und Dein Onkel das Erbe ausschlagen. Danch kämst Du dann dran mit erben, oder ausschlagen.
Wenn alle ausschlagen kann der Vermieter vom Vermieterpfandrecht gebrauch machen udn den Inhalt der Wohnung verwerten lassen, bzw. falls noch andere offene Rechnungen vorhanden sind, kommt es zur Nachlassinsolvenz.