Miete – die besten Beiträge

Was denkst du da über mieten und Vermietung günstiger machen Vorschläge?

  1. Reduzierung der Auflagen, das geht u.U. auch mit einem zeitlichen Modell über 10 Jahre (die dann mit Mietdeckel bzw. Kompensation über Sonderabschreibungen) aber vor allem schnellere Genehmigungsverfahren.
  2. Erfassung der Wohnungsgröße mit Belegung im Bestand und - gerade im sozialrelevanten Bereich - ggfs. eine Umverteilung. Das ist zwar maximal unsozial, aber es gibt etliche Einheiten mit mehr als 2 Zimmern, die nur von einer Person bewohnt werden.
  3. Städtebauliche Aspekte und ggfs. auch hindernde Bebauungspläne auf den Bedarf anpassen.
  4. Ausweisung von Bauflächen NICHT für Singlehaushalte (die haben höhere Baukosten und sind eher für Gutverdiener vs. Familienbedarf).
  5. Mietverträge auf Zeit in Bezug zum real-individuellen Flächenbedarf im Mietrecht ermöglichen (das hat nichts mit Staffelmiete oder ähnlichem zu tun)
  6. Ausbau von Dachgeschossen vereinfachen (gleiche versiegelte Fläche, aber mehr Wohnraum) - auch im Denkmalschutz.
  7. Steuerbegünstigungen / Abschreibungen für Schaffung von neuen (Sozial-)Wohnungen forcieren.
  8. Ausweisung von attraktiv zu gestaltenden Gewerbegebieten an den Rändern von Ballungszonen um über eine gesteuerte Urbanisierung mehr bebaubare Fläche für Wohneinheiten auszuweisen. Dann wohnt eben nicht jeder im Zentrum - wo ist das Problem?

Antworten von einer die links eingestellt ist

Geld, Miete, vermieter, Wirtschaft, wohnung

Jobcenter bewilligt rückwirkend Darlehen 2300€ ab 1.8 für Mietschulden - die dann am 10.08 vom Opa beglichen wurden? Was tun?

Hallo,

Ich beziehe Bürgergeld ehemals Hartz 4 seit 7 Jahren.

Seit 6 Jahren bezahlt mir das Jobcenter eine Wohnung.

Innerhalb von 6 Jahren bin ich durch Mietschulden und nicht begleichen von Nebenkostenabrechnung & 2 Mietrückständen auf ca 2300€ Mietschulden gekommen.

Ende Mai 2023 drohte mir eine fristlose Kündigung wenn der Betrag nicht sofort oder in Raten überwiesen wird.

Seit 2016 habe ich auch einen gesetzlichen Betreuer der mir aufgrund einer Erkrankung die Leistungen vom Jobcenter beantragt hat.

Im dritten Quartal 2022 gab es einen Betreuerwechsel.

2023 hat der Betreuer das Bürgergeld fristgerecht angefordert, allerdings kam ein Schreiben zurück dass noch Kontoauszüge fehlten.

Der Betreuer ist Anwalt und die Angestellte macht den Betreuerjob, sie hat mich dazu aufgefordert sehr kurzfristig (1 Tag bevor sie in Urlaub fliegt) ihr Kontoauszüge zu bringen & ihr NK Kosten Abrechnung zu schicken. Die Zeit hatte ich nicht.

Somit kam mein Bürgergeld 1 Monat später rückwirkend

Der entscheidende Punkt:

Von Seite des Betreuers wurde Antrag auf Darlehen zur Begleichung der Mietschulden gestellt, den ich komplett vergessen habe, ich habe dem Sachbearbeiter beim Jobcenter nur dir fehlenden Kontoauszüge geschickt (der Betreuer konnte einige Kontoauszüge nicht anfordern da er teilweise Probleme hat mit meiner Bank)

Noch ein wichtiger Punkt:

Gleichzeitig zur Antragstellung auf ein Darlehen zum Bezahlen der 2300€~ an Mietkosten am den Vermieter hat mich die Betreuung darauf aufmerksam gemacht ob ich denn nicht irgendwo das Geld für die Mietschulden auftreiben könnte. Dafür hat mir die Angestellte von meinem Betreuer eine Frist gesetzt...

Der einzige der zu dieser Zeit in Frage käme war mein Opa, er gab mir das Geld in bar, ich habe es meinem Vermieter am 10.08.2023 gegeben & quittieren lassen

Vor ein paar Tagen kam nun endlich der Bewilligungsbescheid was toll war ... Aber es kam auch der Bewilligungsbescheid für ein Darlehen zum Überweisen der Miete rückwirkend.

Seit dem 1.08. bezahle ich dann 25€ monatlich an das Jobcenter, für das 2300€ Darlehen, gleichzeitig habe ich aber meinem Vermieter am 10.08. das fehlende Geld schon bar gegeben & das Jobcenter überweist ihm nochmal das Geld, also hat er es quasi doppelt.

Was ist nun zu tun?

Anwalt, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld, Betreuung, jobcenter, Miete, Mieter, Mietrecht, Schulden, vermieter, Betreuer, Mietschulden

Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag

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