Miete bezahlt, aber kein Mietverhältnis zustandegekommen?
Ich habe zum 15.07.2023 eine Wohnung angemietet, die Miete für einen kompletten Monat sollte 500€ betragen, es wurde vereinbart das ich bis zum 01.08.2023 anteilig die Miete überweisen sollte und dann immer zum 01. des folgenden Monats. Gesagt getan, wie vereinbart die 250€ überwiesen, nun reagieren die Vermieter auf keine Anrufe oder Nachrichten, bis heute 11.08.2023 habe ich nichts weiter gehört, nun gehe ich davon aus, das es zu keinem Mietverhältnis gekommen ist, kann ich das nun bereits gezahlte Geld wieder zurück bekommen, oder habe ich auf deutsch gesagt pech gehabt und Lehrgeld bezahlt? Finde das ganze irgendwie mittlerweile auch merkwürdig.
Hast du die Wohnung denn inzwischen bezogen?
Nein
5 Antworten
Doch, der Vertrag ist zustande gekommen,Du hast ja auch gezahlt,aber der Vermieter ist in Erfüllungverzug.
Schreibe ihm einen Brief, Einschreiben/Rückschin und fordere ihn auf die Wohnung unverzüglich zu übergeben und fordere die 250,- Euro für die Zeit der nicht Nutzung zurück.
Gut, dann werde ich wohl einen Anwalt dazuholen müssen, da meine Kontakteversuche ins leere laufen. Vielen Dank 😊
"es wurde vereinbart das ich bis zum 01.08.2023 anteilig die Miete überweisen sollte und dann immer zum 01. des folgenden Monats. Gesagt getan, wie vereinbart die 250€ überwiesen"
Da Mietverträge auch mündlich geschlossen werden dürfen, ihr euch geeinigt habt, besteht selbstverständlich ein Mietvertrag!
Fordere schriftlich und nachweisbar (Einwurfeinschreiben) unter Fristsetzung zur Wohnungsübergabe auf.
In diesem Fall halte ich eine kurze Frist von 7 Tagen für angemessen, Du musst hierbei ein festes Datum benennen!
Nach Fristablauf und Nichtreaktion ab zum Anwalt!
Vielen Dank für die Antwort, da der Vermieter mit auf der Anlage (Reitstall) wohnt und ich Tiere habe, die eigentlich mit sollten, halte ich es für keine gute Idee auf das Mietverhältnis zu bestehen, da dies viel Ärger mit sich bringen kann, der vermeidbar ist (es geht um meine Tiere dabei). Natürlich kann es auch gut gehen, doch davon gehe ich nicht aus, wenn es schon so anfängt.
Hast du keinen schriftlichen Mietvertrag ?
Normalerweise muß die Miete einen Monat früher bezahlt werden. Z.B. für August Anfang August.
Die Wohnung wurde zum 15.07.2023 angemietet und vom 15.07.2023-01.08.2023 anteilig 250€ als Miete überwiesen, das hat mit dem August nichts zutun, auch geht es nicht um einen Mietvertrag o.ä. sondern darum, das ich seit der Überweisung nichts mehr von Vermieter gehört habe, zwecks Schlüsselübergabe etc
Ob Du Lehrgeld bezahlen mußt können wir angesichts des kargen Sachverhalts nicht sagen.
Ist denn sicher, dass der vorgebliche Vermieter auch wirklich ein solcher ist? Es scheint derzeit ein beliebter Betrugstrick zu sein, Wohnungssuchenden eine angebliche Wohnung zu vermieten und dann mit dem Geld über alle Berge zu türmen.
Über die Betrugsmasche habe ich mittlerweile auch schon gehört, doch kann ich mit Sicherheit sagen, das der Vermieter, tatsächlich auch Vermieter ist und auch Eigentümer der Wohnung. Was ist unklar an dem Sachverhalt? Ich habe Miete für eine Wohnung bezahlt (anteilig, da halber Monat) und wohne nicht in der Wohnung und habe auch kein Zugang zu dieser, da keine Schlüsselübergabe stattgefunden hat, was meine Frage ja dann erübrigt hätte, weiter bekomme ich keine Antwort mehr vom Vermieter, sei es Email, Anruf oder WhatsApp Nachricht.
Dir hätte dann zum 15.07. der Wohnungsschlüssel übergeben werden müssen. Sorry, aber wie blöde muss man sein, Miete für eine Wohnung zu bezahlen, zu der man noch gar keinen Zugang hat? Hast du die Wohnung jemals gesehen? Hast du die Adresse der "Vermieter"? Du solltest sofort Strafanzeige bei der Polizei gegen diesen Vermieter stellen. Du bist wahrscheinlich nicht der einzige, den die so über den Tisch gezogen haben.
Ja mir hätte der Wohnsschlüssel übergeben werden müssen, ja ich habe die Wohnung gesehen und angeguckt und wir haben uns ausreichend unterhalten, Vermieter wohnt mit auf der Anlage (Reitstall). Das sind aber alles Informationen die mich nicht interessieren und auch nicht wichtig sind für das was ich will. Ich will mein Geld wieder zurück, da ich defacto nicht in der Wohnung gewohnt habe, ich war mir nur nicht sicher ob ich tatsächlich auch Anspruch darauf habe, weil Recht haben und Recht bekommen ein Unterschied ist. Letztlich macht der Ton auch die Musik und fremde Menschen als blöde bezeichnen ist nicht hilfreich und respektlos. Und man muss auch nicht immer sofort mit Anzeigen um sich schmeißen, das kann auch mal hinten losgehen. Besser einen Anwalt zu rate ziehen, was ich in Zukunft auch wieder tun werde, wenn der Ton ein solcher ist in diesen Foren.
Einschreiben/Rückschein würde ich bei solch einen ignoranten Vermieter nicht empfehlen!
Verweigert er die Annahme oder holt dieses nicht bei der Post ab, gilt es als nicht zugestellt!
Ein Einwurfeinschreiben gilt mit dem Einwurf in den Briefkasten als zugestellt und eine Sendungsverfolgung gibt es auch!