Ich habe schon seit geraumer Teit ein Zimmer im Haus als reines Gästezimmer mit Mini-Büroausstattung eingerichtet. Beruflich arbeite ich als Unternehmer eng mit Geschäftspartnern zusammen, die das Zimmer gerne als Übernachtungsmöglichkeit und Cloud-Office nutzen. Aus Zeit- und Kostengründen ist das natürlich auch in meinem Interesse. Die tatsächliche Nutzung ist etwa 80% beruflich und 20% Privat.
Kann ich die anteiligen Kosten steuerlich geltend machen (als Betriebsausgabe mit Vorsteuerabzug)?
Wenn ja - müssen meine Geschäftspartner das ihrerseits als geldwerten Vorteil versteuern? In welcher Höhe?
Wenn nein - was würde sich ändern, wenn ich die Übernachtung in Rechnung stellen würde?
Zusatzinfo: Meine Wohnsitz ist gleichzeitig Betriebsstätte, 2 Räume werden zurzeit rein betrieblich genutzt (Büro + Technik/Arbeitsraum) und verursachen mehr als 50% der Stromkosten.