Bekommt man die Verpflegungspauschale als Vor-Ort-Techniker wenn man von einem IT Dienstleister beim Kunden abgestellt ist?

Ich bin als IT Sevicetechniker(Vollzeit,jeden Tag min. 8,5 Arbeitszeit)von meiner Firma(It Dienstleister) beim Kunden in Essen abgestellt.Mein Wohnort ist Moers(dort setze ich täglich Fahrkostenpauschale unter Werbungskosten ab),der Kunde sitzt in Essen. Mein Arbeitgeber,der IT Dienstleister,sitzt in Nürnberg.Da ich jeden Tag innerhalb von Essen Mülheim und Gelsenkirchen vor Ort Einsätze mit dem von meinem Arbeitgeber bereitgestelltem Firmwagen habe sollte mir doch der Verpflegungsmehraufwand zustehen oder?Jahrelang habe ich den für 230 Tage bekommen.Jetzt wurde er ersatzlos gestrichen obwohl mein Arbeitgeber mir bescheinigte das ich als Aussendiensttechniker dieses Jahr 211 Tage min. 40 Stunden pro Woche tätig war.Das wurde in den vergangenen Jahren immer erstattet..Meine Anfahrt und Rückfahrt von min ca.45min zum Kunden ist nicht eingerechnet. Oder stehen evtl. nur 3 Monate zu? Mein Kunde ist im letzten Jahr komplett umgezogen,das heisst die Anschrift hat sich auch geändert.Ich kann ja nur noch eine erste Tätigkeitsstätte angeben obwohl ich mehrere habe.(4.Standorte in der Stadt) Ich wollte Widerspruch einlegen.Denkt ihr das ist Ok? Sorry für die Komplexität meines Falles,aber es ist denke ich mal sehr häufig für eine abgestellte Arbeitskraft Vor Ort beim Kunden... auch über ggf. berechtigte Einwände die ich beim Einspruch darstellen könnte wäre ich sehr dankbar.... V ielen Dank im voraus...Gruss Gerald

Lohnsteuer, werbungskosten, Verpflegungsmehraufwand

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