Kann ich die Kosten vom Gästezimmer für Geschäftspartner steuerlich absetzen?
Ich habe schon seit geraumer Teit ein Zimmer im Haus als reines Gästezimmer mit Mini-Büroausstattung eingerichtet. Beruflich arbeite ich als Unternehmer eng mit Geschäftspartnern zusammen, die das Zimmer gerne als Übernachtungsmöglichkeit und Cloud-Office nutzen. Aus Zeit- und Kostengründen ist das natürlich auch in meinem Interesse. Die tatsächliche Nutzung ist etwa 80% beruflich und 20% Privat.
Kann ich die anteiligen Kosten steuerlich geltend machen (als Betriebsausgabe mit Vorsteuerabzug)?
Wenn ja - müssen meine Geschäftspartner das ihrerseits als geldwerten Vorteil versteuern? In welcher Höhe?
Wenn nein - was würde sich ändern, wenn ich die Übernachtung in Rechnung stellen würde?
Zusatzinfo: Meine Wohnsitz ist gleichzeitig Betriebsstätte, 2 Räume werden zurzeit rein betrieblich genutzt (Büro + Technik/Arbeitsraum) und verursachen mehr als 50% der Stromkosten.
1 Antwort
§ 4 (5) Nummer 3 EStG:
Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: 3.Aufwendungen für Einrichtungen des Steuerpflichtigen, soweit sie der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dienen (Gästehäuser) und sich außerhalb des Orts eines Betriebs des Steuerpflichtigen befinden;Nach meiner Lesart bedeutet das, dass die Aufwendungen abziehbar sind, da es sich zwar um deine Einrichtung handelt, diese sich aber nicht außerhalb des Ortes deines Betriebes befindet.