Lohnsteuernachzahlung in Höhe von kanpp 5000 Euro
Hallo Zusammen,
nachdem ich gerade endlich Zeit gefunden habe meine Lohnsteuererklärung für 2012 anzugehen bin ich beinahe nach hinten umgefallen.
Eine kurze Schilderung der Lage:
Steuerklassen: 3 (Ich) / 5 (meine Frau)
Steuerbrutto : Ich: 01.-03. 14800 04.-12. 80000 Frau: 01.-12. 15050
Beschäftigungsverhältnis 2012:
Ich: Angestellter mit Arbeitgeberwechsel im April 2012 Meine Frau: Beamte im Vorbereitungsdienst
Keine sonstigen Einkünfte aus Mieteinnahmen, Zinsen oder dergleichen, keine Aussergewöhnlichen Belastungen, knapp 2000 Euro Spenden.
Bei der Berechnung mit dem Programm Steuer-Spar-Erklärung erhalte ich die Angabe, dass ich 4950 Euro nachzahlen müsse.
Kann es wirklich sein, dass eine derartige Nachzahlung zustande kommen kann? Sind die Steuerklassen falsch gewählt? Gibt es die Möglichkeit die privaten Beiträge zur KV meiner Frau steuermindern einzusetzen? Welche anderen Faktoren könnten sich steuermindern auswirken und macht es vielleicht doch Sinn einen Steuerberater zu konsultieren?
Vielen Dank für die Antworten,
Timberwood
2 Antworten
- Bei der Klassenkombination III/V besteht numal die Gefahr der Nachzahlung.
- Beiträge zur PKV sind in der Höhe der auf vergleichbare Leistungen der GKV entfallende Tarifbestandteile absetzbar.
- Steuerberater ist bei den Summen bestimmt nicht falsch. Eine korrekte Steuererklärung in der alles berücksichtigt ist wäre mir das allemal wert.
Ein Versprechen, dass ein Steuerberater seine Kosten hereinbringt, kann Dir sicher kaum jemand geben. Ich hielte es in Deiner Situation aber allemal für angebracht.
Eine Nachzahlung in der von Dir angegebenen Größenordnung klingt aber plausibel, Deine Frau hat in StKl V nur gut 2000 Euro Lohnsteuer abgezogen bekommen, hat wegen Deiner Progression aber weit mehr als 6.000 Euro Steuerlast "produziert".
Es ist aber legitim, als Nur-Lohnsteuerzahler nach einem Kosten-Nutzen-Prinzip vorzugehen, deshalb ist der von Dir zitierte Nebensatz für mich ein Hauptkriterium eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Bringst Du Deine Schuhe noch zum Besohlen, wenn das mehr als die Hälfte neuer Schuhe kostet?
Warum sollte ich einen Steuerberater in Anspruch nehmen, wenn ich durch ihn lediglich 200€ im Jahr weniger zahle?
Der Vergleich hinkt. Wenn ich die Schuhe besohlen lasse, zahle ich ja unmittelbar fürs Besohlen.
Wenn ich zum Steuerberater gehe und aufgrund meiner Steuererklärung Geld zurück kriege, kriege ich es ja nicht zurück, weil ich einen Steuerberater hatte, sondern weil es mir sowieso zusteht und ich zuviel voraus bezahlt habe. Es sind also nicht seine Kosten, die der Steuerberater hereinbringen würde, sondern es ist die zuviel bezahlte Steuer, auf deren Erstattung ich so oder so Anspruch habe - ob mit oder ohne Steuerberater.
Der Effekt ist aber derselbe, nur die Sichtweise ist eine andere.
Mir macht es nun mal nichts aus, dem Staat 200 Euro zu schenken, wenn ich nur mit einem weit höheren Aufwand dieses Geld behalten/wiederbekommen könnte.
Hier geht es aber nicht um "mal 200 Euro", sondern um 5.000, die bei diesen Verhältnissen regelmäßig anfallen. Es wäre hier schlichtweg zu prüfen, ob es Mittel gibt, die die Höhe der Steuer beeinflussen.
Im Übrigen sehe ich es aber wie du: Nur damit eine Steuererklärung "richtig" ist, lohnt es sich nicht, einen Berater zu beauftragen, wenn es um ein paar Pimperlinge geht.
Was BL meint, ist aber die theoretische Definition der "richtigen Steuer": Man geht davon aus, dass es zu einem bestimmten verwirklichten Sachverhalt auch eine bestimmte zutreffende Steuer gibt, die unabhängig davon, ob sie auch zutreffend ermittelt wird, nun mal besteht. Man kann deshalb also keine Steuern "sparen" und es kann auch keine Steuertricks geben. Denn wie gesagt: die richtige Steuer gibt es auch ohne Erklärung.
Die ambitionierte Ermittlung dieser richtigen Steuer ist Gegenstand der Steuererklärung, der Steuerfestsetzung und zahleicher Publikationen.
Das tut er nie. Ist ja auch nicht seine Aufgabe. Selbst wenn es eine Steuerrückzahlung gibt, die höher ist als die Kosten des Steuerberaters, hat das eine mit dem anderen nichts zu tun; denn die Rückzahlung entsteht ja einzig und allein wegen der Höhe des Einkommens und der vorausgezahlten Steuern, und auf beides hat der Steuerberater keinen Einfluss.
Die Aufgabe des Steuerberaters ist es lediglich, vor dem Hintergrund der objektiven Gegebenheiten, mit denen der Mandant zu ihm kommt, für eine korrekte Steuererklärung zu sorgen und den Mandanten dahingehend zu beraten.