Steuernachzahlung durch falsche Abrechnung

1 Antwort

Verträge die vor 2005 abgeschlossen wurden, liefen noch unter der Pauschalversteuerung 20 %. Der AN konnte ab 2005 optieren auf die neue Variante steuerfreie Einzahlung und muss dafür aber dann bei Auszahlung Steiern zahlen § 3 EstG Nr. 63. Wenn der AN nicht auf die nachträgliche Besteuerung optiert hat, wird die Direktversicherung immer noch mit 20 % pauschal versteuert. Der Steuerberater hat wahrscheinlich übersehen, dass es sich bei deiner Versicherung um einen alten Vertrag handelt, der nach § 40 EstG versteuert wird.

Das musst du dem Finanzamt erklären, bzw. den Steuerberater klären lassen. Für die Direktversicherung wird auf alle Fälle nur die 20 % nachgefordert. Was sich aber in für 3 Jahre auch schön summiert.


Nunu55 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 12:03

Hallo Niklaus,

danke für deine ausführliche Antwort. Ich habe jetzt die endgültige Bescheinigung des Finazamtes erhalten: Da ich bei diesem Arbeitgeber nicht mehr beschäftigt bin, kann die Pauschalversteuerung nicht mehr angewand werden. Die Pauschaulversteuerung kann nur über den Arbeitgeber laufen. Es wäre was anderes, wenn ich aktuell noch bei diesem Arbeitgeber arbeiten würde. Dann könnte man dies rückwirkend korrigieren. Ich versuche jetzt, die Differenz zwischen der 20% Versteuerung und den tatsächlich auferlegten Steueren irgend wie von meinem Ex Arbeitgeber zurück zu bekommen.