Hallo,
ich habe am 11.02. mein Beschäftigungsverhältnis (40h) fristgerecht zum 15.3. gekündigt. Am 16.3. habe ich mich Arbeitslos gemeldet. (https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/Arbeitslosmeldung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485227) Eine Sonderregelung bei Eigenkündigung war mir nicht bekannt. Nach meiner Ausbildung (2015) hatte ich mich auch erst am 1. Tag der Arbeitslosigkeit gemeldet. Nun kann ich diese Sperrfrist (6 Tage) noch irgendwie nachvollziehen.
Mein Beschäftigungsverhältnis habe ich gekündigt, da sich dieses nicht mit meinem Fernstudium vereinbaren lässt. Ursprünglich war die Anstellung zu diesem Zweck entstanden. (täglich von 0930 - 1930 & an Wochenenden + Überstunden). Zählt dies nicht als wichtiger Grund um die Sperrfrist vom Arbeitsamt (die mir bis dato auch unbekannt war) zu umgehen? Ich bin nun 12 Wochen gesperrt. Habe Studiengebühren etc zu zahlen. Das Studium wird mit 20h pro Woche angesetzt.
Was kann ich tun?
Danke im Vorraus.