Die LBS will meinen Vario 3 Tarif von 1992 kündigen, da er seit 10 Jahren zuteilungsreif ist. Jemand hatte noch den Tipp, den Tarif einfach zu ändern (einmal Wechseln ist auch ohne Zustimmung der LBS erlaubt), wodurch die Zuteilung erlöschen würde und die 10-Jahres-Frist wieder von neuem losläuft (wenn dann auch nur leider mit weniger Zinsen).

Nun steht aber im Vertrag: "Bei einem Wechsel ... von Variante 3 in Variante 2 gilt die niedrigere Gesamtverzinsung der neu gewählten Variante rückwirkend für den Zeitraum, in welchem eine höhere Gesamtverzinsung berechnet wurde."

Vario 3 hat 1,5% Bonuszinsen, Vario 2 hat 0,5% Bonuszinsen. Der Grundzinssatz von 2,5% ist gleich.

Heißt das, dass rückwirkend alle bisher angefallenen Bonuszinsen auf ein Drittel reduziert werden oder betrifft das nur den Zeitpunkt, seitdem der Wechsel beantragt wurde?

Ansonsten gäbe es nur noch 2 Alternativen: Die Kündigung akzeptieren oder ohne Rechtsschutz vor Gericht klagen. Einer Erhöhung der Bausparsumme werden sie garantiert nicht zustimmen...