Kündigung weil nicht vereinbar mit Fernstudium - jetzt Sperrzeit Arbeitsamt?
Hallo,
ich habe am 11.02. mein Beschäftigungsverhältnis (40h) fristgerecht zum 15.3. gekündigt. Am 16.3. habe ich mich Arbeitslos gemeldet. (https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/Arbeitslosmeldung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485227) Eine Sonderregelung bei Eigenkündigung war mir nicht bekannt. Nach meiner Ausbildung (2015) hatte ich mich auch erst am 1. Tag der Arbeitslosigkeit gemeldet. Nun kann ich diese Sperrfrist (6 Tage) noch irgendwie nachvollziehen.
Mein Beschäftigungsverhältnis habe ich gekündigt, da sich dieses nicht mit meinem Fernstudium vereinbaren lässt. Ursprünglich war die Anstellung zu diesem Zweck entstanden. (täglich von 0930 - 1930 & an Wochenenden + Überstunden). Zählt dies nicht als wichtiger Grund um die Sperrfrist vom Arbeitsamt (die mir bis dato auch unbekannt war) zu umgehen? Ich bin nun 12 Wochen gesperrt. Habe Studiengebühren etc zu zahlen. Das Studium wird mit 20h pro Woche angesetzt.
Was kann ich tun?
Danke im Vorraus.
2 Antworten
Hallo, erst einen Fallschirm besorgen, dann aus dem Flugzeug springen.
Vorher mit dem Arbeitsamt sprechen, vielleicht erkennen sie es auch jetzt noch als wichtigen Grund an.
Wir wissen wenig über Dich. BAFöG ? Familienversicherung ?
Viel Glück
Barmer
dir einen Job suchen, andere arbeiten auch neben dem Teilzeitstudium. Außerdem mußt du dich dringend um deine Krankenversicherung kümmern, du bist während der Sperre nicht versichert!
doch, ich habe das z.b. gemacht, weil ich 40 Std. gearbeitet habe und nebenbei noch eine Firma hatte und zusätzlich 3 x die Woche in der Schule erscheinen durfte.....
Merke dir fürs Leben - suche dir erst einen neuen Job und kündige dann.
Jetzt bist du nicht mehr krankenversichert was wirklich schlimm ist. Und wenn du dich nicht mit deiner Krankenversicherung in Verbindung setzt und mit denen redest wirst du einen Bescheid über Höchstbeiträge bekommen und dann wird es richtig eng mit dem Geld bei dir.
Ansonsten bleibt dir Harz4 zu beantragen, allerdings werden die dich zwingen dir einen Vollzeitjob zu suchen, genauso wird es die Arge machen wenn dann die Sperre rum ist. Dein Fernstudium ist dein Privatvergnügen.
Ich habe ja gekündigt um mir einen neuen Job zu suchen. Glaube kaum, dass jemand abends um 20:30 Uhr noch anfängt Studienbriefe durch zu lesen?