Kann eine Bank eine schriftliche (per Post eingereichte) Kündigung von einem verlangen?
ich hab letzte Woche per Fax mein Tagesgeldkonto (nach der 1 Jahresfrist für die 1,5% für Neukunden) kündigen wollen. die schrieben per Post zurück, blabla, na klar, aber vormerken über 3 Monate hinaus geht nicht. (ich will für Ende Januar 2016 vormerken lassen). ich soll also "zu einem späteren Zeitpunkt erneut die Kündigung einreichen, per Post und mit Unterschrift". so stehts wortwörtlich geschrieben.
ist das jetzt rechtlich erlaubt, dass weder per Email noch per Fax (was ich genutzt hatte) gekündigt werden darf, sondern wie die schreiben, es muss per Post erfolgen?
danke voraus.
7 Antworten
Welche Klitsche ist das, die behauptet, dass man nicht an einem beliebigen Datum mit Frist von xx Monaten kündigen kann. Das könnte natürlich ein übler Trick sein, um sich wegen der Schriftform später auf eine nicht rechtswirksame Kündigung berufen zu können.
Dazu fehlt mir aber der Glaube.
Was sagen denn die AGB zur Kündigungsform? Wird das FAX erwähnt?
danke ich werde heute abend in den AGBs gucken, war zu offentlich, dass ich natürlich nicht dran gedacht haben :)
Wenn für die Kündigung die Schriftform vorgeschrieben ist, dann geht das Kündigen halt nur in Schriftform. Da noch ein ganzer Monat Zeit ist, kannst Du Dir das Versenden per Einschreiben zunächst sparen und auf eine Kündigungsbestätigung warten.
kann es sein , dass irgendwo ein Missverständnis vorherrscht? was hat der Februar 2015 (das datum, dass du in deinem Kommentar erwähnt hast) mit meinem Fall zu tun?
ich hab mein Konto seit Januar 2015.
letzte Woche, also noch im September 2015, wollte ich , dass die Bank mein Konto (Tagesgeldkonto) nach Ablauf von 12 Monaten, also zum Ende Januar 2016, schließt. Diesen Kündigungswunsch meinerseits habe ich per Fax losgeschickt.
die Bank schrieb zurück, ich hätte die Kündigung zu früh ausgesprochen, bzw sie kann die Kündigung nur bis zu 3 Monaten vormerken, und ausserdem muss die Kündigung schriftlich und per Post erfolgen.
also muss ich jetzt nur bis Anfang November 2015 warten, also noch 1 Monat, und meine Kündigung nochmal per Post losschicken.
Sicher viele Banken verlangen eine Kündigung in Schriftform. Ein Fax zählt normalerweise dazu. Es gab einen vergleichbaren Fall bei einem Stromanbieter. Der wollte ebenfalls Kündigungen nur per gelber Post und nur per Einschreiben mit Rückschein akzeptieren. Die wurde gerichtlich entschieden und ein entsprechender Passus in den AGBs für unwirksam erklärt. Ein Anbieter, egal ob Dienstleister oder Lieferungen von Waren, darf keinen bestimmten Weg der Kündigung bzw. Kontaktaufnahme vorschreiben. Aber bei Banken gibt es ja einige Ausnahmen wegen Geldwäschegesetz.
http://www.radziwill.info/Klausel-Kuendigung-nur-per-Einschreiben-Verstoss-dagegen-ist-unschaedlich
Wir wissen nicht, was in den AGB der Bank steht. An sich darf ein Anbieter nicht besondere Formvorschriften vorgeben. Die Frage ist, ob das Briefporto lohnt, sich darum zu streiten.
ich würde auch nicht um diese läppischen 62 cent streiten. Mir gings nur um Prinzip und darum dass ich verblüfft war, dass Fax anscheinend nicht gut genug ist, sondern es postalisch sein muss.
Wenn die Bank nicht will? Ja und? Dann lasse ich 0,01 € auf dem Konto stehen.
Fristen gibt es - anders als etwa bei Versicherungen - keine zu beachten, denn ein Tagesgeldkonto kann täglich gekündigt werden.
Sagt jedenfalls:
http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/tagesgeldkonto-kuendigen.html
ich glaub nicht, dass es etwas mit nicht wollen zu tun hat. Sondern eben wie andere hier gesagt haben, es muss evt tatsächlich irgendwo in den AGBS versteckt sein, an die ich nicht gedacht hatte, reinzugucken. Ich war echt nur verblüfft, dass Fax nicht gut genug ist.
danke. aber soweit ich das schreiben, das ich auf mein Fax erhalten habe, verstehe, gibt es ja keine Kündigungsbestätigung, weil ich zu früh meine Kündigung eingereicht habe. Ich muss also Ende Oktober bzw Anfang November per Post nochmal die Kündigung einreichen, weil die, die ich diese Woche per Fax geschickt hab, eben mangels postalischer Schriftform und mangels Einreichen per Post nicht gülgit ist.