Kann eine Bank eine schriftliche (per Post eingereichte) Kündigung von einem verlangen?

7 Antworten

Welche Klitsche ist das, die behauptet, dass man nicht an einem beliebigen Datum mit Frist von xx Monaten kündigen kann. Das könnte natürlich ein übler Trick sein, um sich wegen der Schriftform später auf eine nicht rechtswirksame Kündigung berufen zu können.

Dazu fehlt mir aber der Glaube.

Was sagen denn die AGB zur Kündigungsform? Wird das FAX erwähnt?

Wenn für die Kündigung die Schriftform vorgeschrieben ist, dann geht das Kündigen halt nur in Schriftform. Da noch ein ganzer Monat Zeit ist, kannst Du Dir das Versenden per Einschreiben zunächst sparen und auf eine Kündigungsbestätigung warten.


Sicher viele Banken verlangen eine Kündigung in Schriftform. Ein Fax zählt normalerweise dazu. Es gab einen vergleichbaren Fall bei einem Stromanbieter. Der wollte ebenfalls Kündigungen nur per gelber Post und nur per Einschreiben mit Rückschein akzeptieren. Die wurde gerichtlich entschieden und ein entsprechender Passus in den AGBs für unwirksam erklärt. Ein Anbieter, egal ob Dienstleister oder Lieferungen von Waren, darf keinen bestimmten Weg der Kündigung bzw. Kontaktaufnahme vorschreiben. Aber bei Banken gibt es ja einige Ausnahmen wegen Geldwäschegesetz.

http://www.radziwill.info/Klausel-Kuendigung-nur-per-Einschreiben-Verstoss-dagegen-ist-unschaedlich


Wir wissen nicht, was in den AGB der Bank steht. An sich darf ein Anbieter nicht besondere Formvorschriften vorgeben. Die Frage ist, ob das Briefporto lohnt, sich darum zu streiten.