Hallo, kann mir jemand sagen, ob der Keller auch als Wohnfläche vermietet werden kann? Das Haus liegt an einem Hang und somit ist die eine Seite zwar ohne Fenster, aber die andere Seite ist dann vom Garten erreichbar und hat Fenster usw. Der Garten liegt also hinter dem Haus und vom Haupteingang aus gesehen "im Keller". Wenn ich den Keller ausbauen lasse, dann müsste ich den doch als Wohnfläche vermieten können oder? Muss ich dann auch einen anderen Flächensatz anwenden so wie bei einer Dachschräge?
Unter welchen Voraussetzungen kann man den Keller als Wohnfläche vermieten?
Keller
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