Verwalten des Konto/Vermögen der Großeltern

Mein Großvater ist nach dem Tod meiner Großmutter mittlerweile im Altenheim. Die Wohnung wurde verkauft, und aus den Erlösen (nicht viel, aber immerhin) in Kombination mit seiner Rente wird jetzt daraus das Altenheim bezahlt. Wir wollen das Geld für ihn natürlich auch konservativ und liquide anlegen, damit es länger reicht. Ihm selber ist das ziemlich schnuppe. Ich würde gerne wissen, wie man dabei organisatorisch und rechtlich am besten vorgeht.

1) am einfachsten wäre aus meiner Sicht ein Konto mit Depot auf seinen Namen zu eröffnen, auf das meine Eltern dann Vollmacht haben. Gäbe es damit irgendwelche Probleme? Müßte dazu noch ein Art Treuhandvertrag oder ähnliches unterzeichnet werden?

2) Wenn mein Großvater meinen Eltern das Geld einfach auf deren Konto überweist ist das ja schon eine Art Schenkung bzw. vorgenommenes Erbe, oder? Auch wenn das Geld ja noch für meinen Opa ist. In Bereiche die Erbschaftssteuerpflichtig wären kommen wir da nicht annähernd, von daher wäre das wohl kein Problem. Bin mir dann aber nicht sicher, wie das mit der Aufteilung des Erbes läuft, wenn mein Großvater sterben sollte. Das Geld hätte er dann ja rein juristisch meinem Vater vermacht, oder?

Habe mich schon blöd gegoogelt und konkrete Literatur finde ich auch nicht. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen oder es gibt ggf. doch links oder quellen?

Besten Dank für eure Unterstützung.

Markus

Erbe, Konto, Vermögen, Vermögensverwaltung
Welche Immobilien-AfA gilt für den Erben? Neubeginn der AfA oder Fortführung?

Liebe Forumsmitglieder,

Es geht um die Festsetzung der Immobilien-AfA im Erbfall. Der Erblasser hatte aufgrund des Errichtungsdatums (1999) folgende degressive AfA angewendet: 8 Jahre lang 5 %, dann 6 Jahre: 2,5 %, usw.

Mein Ratgeberbuch führt aus, dass ein Erbe in die Stellung des Rechtsvorgängers eintritt, und er dessen Anschaffungskosten fortschreiben kann. "Es werden stets die ursprünglichen Anschaffungskosten des Erblassers abgeschrieben und nicht etwa der Zeitwert zum Eigentumsübergang" An anderer Stelle heißt es: "Die Abschreibungsdauer beginnt für jeden Käufer neu, auch wenn der Voreigentümer die Immobilie bereits voll abgeschrieben hatte."

Die ursprünglichen Anschaffungskosten betrugen im Jahr 2000 z.B. 200.000 Euro. Bis zum Todesjahr 2005 hat der Erblasser 5 Jahre lang degressiv mit 5% abgeschrieben.

Was gilt nun für den Erbe ? A) Für den Erben beginnt die Abschreibung wieder neu (also ab Datum des Besitzübergangs in 2005 für zunächst 7 Jahre 5%, dann 6 Jahre 2,5% usw.)

oder

B) Der Erbe tritt in die laufende Abschreibung des Erblassers ein, der ja bereits seit dem Jahr 2000 5 Jahre lang mit 5% abgeschrieben hat, so dass der Erbe nun weitere 2 Jahre den 5%-Abschreibungssatz nutzen kann. (also in diesem Beispiel bis 2007) und danach kann er 6 Jahre lang zu 2,5% abschreiben usw.

Besten Dank für Eure Hinweise!

Erbe, erbrecht, Finanzamt

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