Hausübertragung auf Enkel
Hallo!
Mein Opa möchte sein Haus nach seinem tot gern an mich und meinen Lebensgefährten übertragen. Da es geistig leider auch nicht mehr ganz beisammen ist, möchten wir zudem demnächst zu ihm ziehen, um eine "Pflege" und "Beaufsichtigung" leichter zu machen.
Meine Mutter als 1. in der Erbfolge ist damit einverstanden, will also auch, das wir "meine Kinderstube" bekommen. Sie hat noch einen Bruder, der noch nichts davon weiß, wir denken aber, das auch er damit einverstanden sein wird.
Meine Fragen nun: 1. Wie kann die Übertragung auf uns am günstigsten ablaufen? (Ich schätze den Wert des Hauses so auf 300t-400t ein. Schenkung? Erbe mit Testament? oder was anderes? 2. Spielt es dabei eine Rolle, das wir jetzt schon mit einziehen, um uns um ihn zu kümmern ? 3. Wie verhält sich das, wenn der der Bruder meiner Mutter (also mein Onkel) doch nicht einverstanden sein sollte ?
Vielen Dank im voraus.
2 Antworten
Hallo!
Soweit ich weiß sind doch nur die Kinder von meinem Opa erbberechtigt, oder ? In diesem Falle bleibt es tatsächlich bei diesen beiden.
Wenn wir den Weg über meine Mutter gehen, und mein Opa aber <10 jahre lebt, hat mein Onkel (für den Fall das es nicht einverstanden sein wird) also Anspruch auf seinen Pflichanteil? Verstehe ich das richtig ? und dieser liegt bei 25% ?
Weiteres Vermögen spielt hier keine Rolle, also großes Kapitalvermögen hat mein Opa nicht.
Danke nochmal!
Der Freibetrag für die Erbschaftssteuer liegt ab dem 01.01.2010 für Enkel nach dem Tod der Großeltern bei 400.000 EUR. Bei Eigentumsübertragung an den Enkel vor dem Tod des Opas wäre allerdings bereits ab einem Betrag von 200.000 EUR Schenkungssteuer fällig. Für Kinder liegt der Freibetrag in der Schenkungssteuer jedoch auch vor dem Tod bei 400.000 EUR. In Deinem Fall wäre es einfacher den Tod des Opas abzuwarten und dann für den Betrag oberhalb von 400.000 EUR Erbschaftssteuer zahlen. Andernfalls müsstest Du das Eigentum erst an Deine Eltern und dann an Dich übertragen (doppelte Eigentumsumschreibung). Auch hier würdest Du dann nur für den Betrag oberhalb von 400.000 EUR Schenkungssteuer zahlen.
Schenkung und Weiterschenkung um die Freibeträge auszunutzen wäre ich vorsichtig. Mir schwant da Gestaltungsmissbrauch. Das mag das Viehamt nicht.