Welche Immobilien-AfA gilt für den Erben? Neubeginn der AfA oder Fortführung?

1 Antwort

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Du hast es doch schoj selbst beantwortet:
 
dass ein Erbe in die Stellung des Rechtsvorgängers eintritt, und er dessen Anschaffungskosten fortschreiben kann.
 
Die Abschreibungsdauer beginnt für jeden Käufer neu
 
Ein Erbe ist kein Käufer, oder?
 
Spannend wird die Sache, wenn beispielsweise zwei Kinder ein Haus erben und der eine Erbe den anderen später "auszahlt" und das Haus ganz übernimmt. Dann stehen nämlich beide Fälle nebeneinander.


HerrSchmidt1 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 17:08

Besten Dank für die Klarstellung. Mir war die unterschiedliche Behandlung von Erbe und Käufer in diesem Zusammenhang nicht klar.

EnnoBecker  14.04.2011, 17:11
@HerrSchmidt1

Also ein Erwerb haben beide, Erbe und Käufer - einer unentgeltlich mit Gesamtrechtsnachfolge, der andere entgeltlich mit Einzelrechtsnachfolge. Diesem System folgt auch das Steuerrecht.

LittleArrow  14.04.2011, 16:42

Wie ist denn Deine Antwort zur spannenden Sache (Thema Erbauseinandersetzung) für den abgekauften Anteil bei einem bereits vollabgeschriebenen bzw. teilabgeschriebenen Objekt?

LittleArrow  14.04.2011, 16:45
@LittleArrow

PS: Und wenn der erwerbende Erbe das (vermietetee) Objekt dann nach 3 oder 11 Jahren mit "Gewinn" verkauft, ist der dann für den erworbenen Anteil steuerpflichtig oder bleibt der Gewinn völlig steuerfrei?

EnnoBecker  14.04.2011, 16:58
@LittleArrow

Das sind zwei verschiedene Fragen.
 
Zur Erbauseinandersetzung kannst du dich im BMF-Schreiben vom 14.03.2006, BStBl 2006 I S. 253, informieren. Es kommt darauf an, wie man sich auseinandersetzt. Gesetzt den Fall, es wird sich nur über das Haus mit Ausgleichszahlung auseinandergesetzt, so gilt für den unentgeltlich erworbenen Teil § 11d (1) EStDV mit der Folge "Fußstapfentheorie". Für den entgeltlich erworbenden Teil beginnt eine neue Abschreibungsreihe, wobei die degressive Abschreibung entfällt, da das Grundstück (die Grundstückshälfte nicht vom Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wurde. Es wird also zwingend linear abgeschrieben.
 
Die Fußstapfentheorie gilt auch für die Besitzzeiten. Verkauft der erwerbende Erbe das ganze Haus nach 3 Jahren (und hatte der Erblasse vorher mindestens 7 Jahre), dann ist eine Hälfte steuerverstrickt, nämlich die gekaufte.
 
Was hier zivilrechtlich ein Grundstück ist, zerfällt technisch gesehen steuerrechtlich in zwei unterschiedlich zu behandelnde Teile, auch bei gleichem Nutzungszusammenhang.

LittleArrow  14.04.2011, 20:00
@EnnoBecker

Leider findet sich dieses BMF-Schreiben nicht bei bundesfinanzministerium.de und der diesbezügliche Zugang zum Bundessteuerblatt ist offenbar kostenpflichtig. Kannst Du mir bitte eine kostenfreie Internetquelle nennen?