Wie werden Ausgleichszahlungen aus Erbauseinandersetzungen versteuert und wie gebe ich jetzt die Bestandsimmobilie an?

Mein Lebensgefährte besaß zusammen mit seinem Bruder zu je 50 % ein 3-Parteienhaus, sowie das Elternhaus (kleines Reihenhaus). Nach dem Tod des Bruders in 2013 fiel dessen Hälfte zu 50 % an seine Ehefrau, sowie zu je 25 % an die beiden Kinder. Nach langem Hin und Her einigten sich alle Beteiligten darauf, daß mein LG das Elternhaus, sowie eine Einheit aus dem MFH erhält. Zusätzlich erhielt er eine Ausgleichszahlung. Das Elternhaus steht seit 2007 (Tod der Mutter) leer. Es muß komplett saniert werden. Die Arbeiten wurden noch zu Lebzeiten des Bruders begonnen, da dieser eine Festanstellung und somit die finanziellen Mittel hatte. Mein LG ist selbständig mit stark schwankendem Einkommen – der finanzielle Ausgleich untereinander erfolgte durch die Mieteinnahmen aus dem MFH. Seit der Bruder verstorben ist, wurden keine Arbeiten in dem EFH mehr vorgenommen – was auch der Erbauseinandersetzung geschuldet war. Aktuell hat mein LG keine Reserven, um die Arbeiten in Auftrag zu geben. Nun meine Fragen: 1) Wie ist die Ausgleichszahlung steuerlich zu behandeln? Sind das Einkünfte und wenn ja, woraus (Vermietung und Verpachtung)? 2) In den letzten Jahren wurde für das EFH immer die Anlage VV ausgefüllt. Müssen wir das weiterhin tun – auch wenn keine Einnahmen erzielt werden (Kosten fallen nur geringfügig an)? Wie teilt man das dem FA mit? Können wir nicht einfach sagen, daß wir das Haus nach unseren Möglichkeiten renovieren und solange steht es eben leer ?

Erbe, Immobilien, Steuern
Haus zu Lebzeiten verkaufen, um Pflichteil zu umgehen?

Meine Eltern, beide Jahrgang 1936, möchten mir ihr Haus für den Einheitswert von 50.000€. verkaufen, mit der Auflage, das ich sie pflege und Sie Wohnrecht auf Lebenszeit haben.Das Haus ist auf 200.000€ geschätzt worden.

Da wir noch 2 Geschwister haben, zu denen kein Kontakt besteht, soll so das Erbe, bzw. der Pflichteil, klein gehalten werden. Im Todesfall wären im günstigsten Fall nur 50.000€ aufzuteilen, d.h. für die beiden anderen jeweils 6250€ abzüglich der anteiligen Kosten für Beerdigung ect. (In den Augen meiner Eltern immer noch viel zu viel, und sowieso sollen wir die beiden nicht über den Tod unserer Eltern unterrichten)

Vom Bargeld bekämen mein Bruder und ich dann jeweils 18.750€, abzüglich der anteiligen Kosten. Wie kann mein Bruder in den Genuß seiner eigentlichen Erbschaft kommen. (Haus plus evtl. noch vorhandenes Vermögen, geteilt durch 2 Erben, ca 100.000€)

  1. Sollen die Eltern das Haus in gleichen Teilen, also 2 x 25.000€ an uns verkaufen, und mein Bruder verkauft mir seine Hälfte nach 10 Jahren, jedoch für 75.000€

  2. soll ich meinem Bruder gleich 100.000€ auszuzahlen, und ist das dann eine Schenkung für die er Steuern zahlen muß?

  3. Ist es möglich, das die anderen Geschwister nicht vom Tod unserer Eltern unterrichtet werden, wenn diese nicht im Testament erwähnt werden?

Kompliziert, ich weiß, aber vielleicht kann jemand eine Auskunft geben?

Vielen Dank schon mal im Vorraus, schönen Abend an alle

curiosio

Erbe, Pflichtteil
Wie lösen wir als Erbengemeinschaft dieses Problem kostengünstig?

Hallöchen, ich brauche mal wieder einen Rat von euch.

Hintergrund ist folgender.

Lt Urkunde aus dem Jahr 1914 hat im Moment n o c h ein überschaubarer Teil an Erben ( Erbengemeinschaft ) ein Anrecht auf ein Ackergrundstück ( seit DDR Zeit in 4 Gartenstücke aufgeteilt ) welches wir, mein Mann und ich seit 1995 verwalten und auch anfallende Kosten allein tragen.

Die z.Zt. noch lebenden Erben sind und waren nie interessiert, weder an dem Grundstück selbst, noch an einem finanziellen Ausgleich.

Wir beabsichtigen nun, weil die Gärten ganz schlecht zu verpachten sind, trotz jährlicher minimaler Pachtgebühr von 20,- Euro/ Jahr ( die Pflege von 2 ungenutzten Gärten wird in ein paar Jahren durch uns auch nicht mehr zu stemmen sein ) einen Verkauf oder einfach ein verschenken der Gärten.

Wir wollen auch vermeiden, dass die Erbengemeinschaft infolge Todesfälle unübersehbare Ausmaße annimmt. Da unsere Kinder ortsansässig sind, würden sie das Dilemma irgendwann einmal am Bein haben.

Die Erben, wie gesagt n o c h überschaubar, sind mit dem Vorhaben einverstanden, denn keiner hat ein Interesse und alle waren froh, dass die Verwaltung bislang geregelt wurde. Eine handschriftliche " Verzichtserklärung " liegt jetzt schon vor, weitere wurden uns fest zugesagt.

Wie ich erst jetzt gelesen habe, ist selbst eine handschriftliche Verzichtserklärung nur notariell wirksam und es entstehen wiederum Kosten, die von den Verzichtenden mit getragen werden müssten. Die " Begeisterung " kann ich schon jetzt erahnen. ;-))

Wie löst man dieses Problem am besten ? Wie geht man am besten vor ? Gibt es andere Vorschläge, Ideen ?

Wer hat eine oder mehrere hilfreiche Antworten ?

Die am preiswertesten umsetzbare - Hilfreichste Antwort - bekommt kostenlos ein Gartengrundstück im schönen Meck- Pomm. .....grins !

Erbe, Erbengemeinschaft

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