Verwalten des Konto/Vermögen der Großeltern
Mein Großvater ist nach dem Tod meiner Großmutter mittlerweile im Altenheim. Die Wohnung wurde verkauft, und aus den Erlösen (nicht viel, aber immerhin) in Kombination mit seiner Rente wird jetzt daraus das Altenheim bezahlt. Wir wollen das Geld für ihn natürlich auch konservativ und liquide anlegen, damit es länger reicht. Ihm selber ist das ziemlich schnuppe. Ich würde gerne wissen, wie man dabei organisatorisch und rechtlich am besten vorgeht.
1) am einfachsten wäre aus meiner Sicht ein Konto mit Depot auf seinen Namen zu eröffnen, auf das meine Eltern dann Vollmacht haben. Gäbe es damit irgendwelche Probleme? Müßte dazu noch ein Art Treuhandvertrag oder ähnliches unterzeichnet werden?
2) Wenn mein Großvater meinen Eltern das Geld einfach auf deren Konto überweist ist das ja schon eine Art Schenkung bzw. vorgenommenes Erbe, oder? Auch wenn das Geld ja noch für meinen Opa ist. In Bereiche die Erbschaftssteuerpflichtig wären kommen wir da nicht annähernd, von daher wäre das wohl kein Problem. Bin mir dann aber nicht sicher, wie das mit der Aufteilung des Erbes läuft, wenn mein Großvater sterben sollte. Das Geld hätte er dann ja rein juristisch meinem Vater vermacht, oder?
Habe mich schon blöd gegoogelt und konkrete Literatur finde ich auch nicht. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen oder es gibt ggf. doch links oder quellen?
Besten Dank für eure Unterstützung.
Markus
3 Antworten
Zu 1: Die Vergabe einer Vollmacht ist problemlos möglich. Ich gehe dabei allerdings davon aus, dass Dein Großvater noch nicht dement ist. Wäre er nämlich geschäftsunfähig, dann könnte er keine Vollmachten erteilen.
Zu 2: Der Freibetrag bei einer Schenkung an Kinder beträgt 400.000,-- Euro, an Schwiegerkinder aber 20.000,-- Euro. Daher unbedingt darauf achten, dass das Geld auf keinen Fall auf ein Gemeinschaftskonto Deiner Eltern eingezahlt werden darf und auch nicht gleichmäßig auf Deine Eltern verteilt werden darf. Ansonsten wird es sehr teuer! Kind des Großvaters ist ja offenbar Dein Vater. Der muß das Geld überwiesen bekommen.
Man kann die Schenkung mit der Auflage versehen, das Geld nach dem Tod des Opas weiter zu verteilen.
Dein Großvater sollte einfach mal mit seiner "Hausbank" Kontakt aufnehmen und dann einem seiner Kinder eine Bankvollmacht erteilen, die über den Tod hinaus geht. Der Bankangestellte kommt in diesem Fall auch sicher ins Altersheim, wenn der Opa nicht mehr gut zu Fuß ist. Aber enes muß sichergestellt sein, der alte Herr muß geistig noch vollkommen fit sein, wenn es später keinen Ärger geben soll. Es wäre auch gut wenn im Beisein des Opas auch das Ansinnen angesprochen wird einen Teil des Vermögens zur Wertsteigerung anzulegen.
Tritt dann später der Erbfall ein, dann gibt es auch keine Probleme die Bestattungskosten zu begleichen und nach Abzug aller Unkosten das Erbe unter den Erben aufzuteilen.
Hallo Markus, das alles habe ich gerade auch durch. opa lebt im Pflegeheim ok. Geld auf seinem Konto ok es muß ein Élternteil oder beide mit opa zur Bank gehen und eine Konovollmacht unterschreiben. Die Heimkosten werden abgebucht und ein Konto im Heim angelegt wo monatlich 100,-€ zum Selbstverbrauch vom Opa überwiesen werden Dauerauftrag.Das geht bis Opa verstorben ist.Der Rest nach Abzug von Bestattungskosten und damit entstandenen Kosten ist dann das Erbe.Es fallen jeden Monat noch Beträge an (Rasier,Duschgel,e.t.c.) dieses Geld können sich deine Eltern vom Konto holen aber sollen die Kassenzettel aufheben als Nachweis das sie das geld nicht veruntreut haben.Hoffe konnte etwas helfen. Bin die nächste Zeit nicht da ( Urlaub) Wenn noch Fragen in dieser Sache sind ruf mich an 017666642038 Sabine