Vorab Erbe eines Grundstücks bei Geschwistern

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Bruce: Das schwärzeste Kapital im Erbrecht ist die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Ideal wäre selbstverständlich: Alle fünf an einen Tisch, vernünftig argumentieren und den Wert des 2 000 qm großen Grundstücks gerecht aufteilen.

Zu den Fakten: Von den erbberechtigten drei Kindern erhält ein Kind im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von den Eltern, beide 62, ein 1 000 großes Grundstück übertragen. Neben diesem Grundstück existiert noch ein weiteres Grundstück über ebenfalls 1 000 qm. Hierüber soll die Auseinandersetzung erst nach dem Tode des längst lebenden Elternteils erfolgen. Beide Grundstücke bilden das wesentliche Vermögen der Eltern.

Der Vater hat ein (stat.) Lebenserwartung von noch 19,49 und die Mutter von 23,08 Jahren. Rechenbeispiel: Unter Zugrundelegung eines Grundstückswerts von angenommen 100 Euro pro qm und einer Verzinsung von nur 3,5 %, ergibt sich nach 23 Jahren ein Kapital von 220 611,--Euro. Der enorme Vermögensvorteil soll zur ggn. Zeit ausgeglichen werden?

Die Eltern können bekanntlich über ihr Vermögen frei verfügen. Wenn sie nun ein Kind bevorzugen und bevorteilen, sollte über den Vorempfang und die Ausgleichspflicht eine schriftliche unmissverständliche Vereinbarung mit allen Beteiligten getroffen werden und zwar rasch möglichst. Ein Eklat zu jetzigen Zeitpunkt birgt die Gefahr, dass die Eltern die beide Benachteiligten auf den Pflichtteil setzt. Welche Sicherheit auf einen gerechten Ausgleich haben eigentlich die zwei Benachteiligten, wenn z. B. nach 23 Jahren das Nachlassvermögen gegen Null tendiert?


bruce41 
Beitragsersteller
 23.11.2011, 10:16

Vielen Dank Franzl!

Deine Antwort war wirklich sehr hilfreich. Meine Befürchtungen sehe ich dennoch bestätigt. Ein fairer Ausgleich nach dem Tod beider Eltern ist wohl nicht zu machen.

Somit bleiben nur zwei Möglichkeiten. Entweder " Gute Miene zum bösen Spiel", um den Familienfrieden nicht zu gefährden oder eben diesen riskieren. Der "schwarze Peter" bleibt bei mir, zumal mich diese Diskussion völlig unerwartet trifft.

Seit gestern gibt es neue Details. Meine Eltern planen keineswegs den Wert des Grundstücks zu verzinsen, sondern wollen dies eher mit einer Betreuung im Alter, wie auch immer diese aussehen mag, verknüpfen. Ausserdem soll der entsprechende Bodenrichtwert der entsprechenden Ortschaft herangezogen werden. Dies ist höchst fraglich, da in dem Ort seit Jahren keine Grundstücke an Ortsfremde verkauft wurden. Ich seh hier den Versuch meiner Eltern, den Vorteil der erbenden Schwester klein zureden, um sich nicht eingestehen zu müsssen, die beiden anderen übermässig zu benachteiligen.

Anzumerken wäre vielleicht noch, dass meine Schwester zwei Kinder im Kindergartenalter hat. Der Vorteil einer kostenfreien und frei verfügbaren Kinderbetreuung, sollte doch das Risiko einer statistisch fraglichen Betreuung im Alter aufwiegen.

Grüsse Matthias