Einkommensteuer Verwaltungsbeirat WEG Aufwandsentschädigung
Für meine Tätigkeiten als Verwaltungsbeirat einer Eigentümergemeinschaft mit 60 Büroeinheiten (und Eigentümer einiger Einheiten) bekomme ich eine Aufwandsentschädigung. (Keine MWSt.) Ich prüfe auch die die Geldzuflüsse und Ausgaben der WEG und die Handwerkerrechnungen. Muss ich davon Einkommensteuer zahlen? Gibt es einen Freibetrag? Danke für Antworten.
1 Antwort
Du solltest deine Nebeneinkünfte bei der Steuererkärung (mit Zahlungsbeleg) angeben. Zunächst erhöht das natürlich dein zu versteuerndes Einkommen. Aber du hast natürlich die Möglichkeit zusätzliche Werbungskosten geltend zu machen .
Beispiel: Laptop über 3 Jahre abschreiben - musst du nicht auch Vorträge halten, protokolle schreiben etc ??? Du musst das dem Finanzamt plausibel machen.
Ach, und wie sieht es mit zusätzlichen Fahrtkosten und Dienstreisen aus ???