Einkommensteuer Verwaltungsbeirat WEG Aufwandsentschädigung

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Du solltest deine Nebeneinkünfte bei der Steuererkärung (mit Zahlungsbeleg) angeben. Zunächst erhöht das natürlich dein zu versteuerndes Einkommen. Aber du hast natürlich die Möglichkeit zusätzliche Werbungskosten geltend zu machen .

Beispiel: Laptop über 3 Jahre abschreiben - musst du nicht auch Vorträge halten, protokolle schreiben etc ??? Du musst das dem Finanzamt plausibel machen.

Ach, und wie sieht es mit zusätzlichen Fahrtkosten und Dienstreisen aus ???